FAQs zu den Informatik-Studiengängen an der Universität Paderborn

Die hier aufgelisteten FAQs sollen bei häufig im Studium auftretenden Fragen helfen. Dabei wird – soweit notwendig - differenziert nach den Regelungen der bisher geltenden Prüfungsordnungen (bis SS 17) und den neuen Prüfungsordnungen (ab WS 17/18).

Hinweise zur Prüfungsordnung und zum Modulhandbuch

Wo finde ich alle formalen Regelungen für mein Studium?

Studium Informatik allgemein

Ich habe Probleme im Studium Informatik. Welche Ansprechpartner gibt es für mich?

  • Ihren Mentor sollten Sie ansprechen, wenn Sie Fragen zu Ihrer Studienplanung konkret im Fach Informatik haben. Er/Sie hilft aber auch bei allgemeinen Problemen im Studium.
  • Die Zentrale Studienberatung kann fachlich keine Aussagen treffen, hilft Ihnen aber bei psychologischen Problem, Prüfungsangst oder auch bei persönlichen Problemen, etwa mit einem Dozenten.
  • Das Lernzentrum gibt Ihnen durch Kurse und ihr Beratungsangebot Hilfestellung beim Lernen in Veranstaltungen und für Prüfungen.
  • Der Fachstudienberater der Informatik wird Ihnen in allen Fragen zu Prüfungsregularien in der Informatik und auch im Nebenfach Auskunft geben.
  • Die Fachstudienberatung bietet Ihnen individuelle Studienberatungsgespräche (Studienplanung, Prüfungsprobleme, Empfehlung von Veranstaltungen, ...) zu den Bachelor / Master-Studiengängen der Informatik - persönlich, per E-Mail, telefonisch - an.
  • Die Fachschaft hilft Ihnen gerne "von Studierendem zu Studierendem" bei allen möglichen Problemen im Studium und drum herum.
  • Das International Office der Universität Paderborn kann für Sie zuständig sein, falls Sie kein inländischer Studierender sind, und hilft bei praktischen Dingen, wie Wohnen, Versicherung, Visumsangelegenheiten und ähnlichem.

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Wo erhalte ich eine fachliche Studienberatung?

Haben Sie Fragen zu Ihrem Studium dann

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Ich leide unter Prüfungsangst, Schreibblockaden, Überforderung oder ähnlichen Schwierigkeiten. Wo erhalte ich Hilfe?

Sie können sich Hilfe bei der Zentralen Studienberatung holen, mit Ihrem Mentor sprechen oder in die Fachstudienberater der Informatik gehen. In den meisten Fällen hilft ein Gespräch über die aufgetretenen Probleme oft schon, die ersten Schritte zu deren Überwindung zu gehen.

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Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann?

Kann eine Fachprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden, ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines formlosen Rücktrittsantrages bis spätestens 5 Werktage (Samstag ist ein Werktag!) nach der Prüfung erforderlich. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bestätigen und spätestens vom Tag der Prüfung datieren.

Ein Formular für die Krankmeldung finden Sie unter den FAQ’s des Zentralen Prüfungssekretariats Informatik.

Falls man selbst zu krank ist, um das Attest rechtzeitig abzugeben, sollte man jemanden bitten, dies für einen zu tun - wenn auch das nicht geht, sollte man unbedingt telefonisch im Prüfungssekretariat Bescheid sagen. In jedem Fall ist es besser, sich zu melden, egal auf welchem Wege, als einfach nichts oder viel zu spät von sich hören zu lassen.

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Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag mit ärztlichem Attest an das Zentrale Prüfungssekretariat Informatik ein.

Eine Beratung zum Studium mit Beeinträchtigung finden Sie auf folgender Webseite: https://zsb.uni-paderborn.de/studium-mit-beeintraechtigung/

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Ich habe Zweifel zu meinem Studium oder möchte mein Studium beenden. Wo bekomme ich Hilfe zur Entscheidungsfindung?

Manchmal kommen Zweifel zum Studium auf. Sie können sich anonym beraten lassen. Informationen finden Sie auf folgender Webseite:
https://zsb.uni-paderborn.de/studienzweifel-und-studienausstieg/

Darüber hinaus kann auch die allgemeine Studienberatung oder die psychosoziale Beratung hilfreich sein.

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Kann ich Veranstaltungen im Masterstudiengang vorziehen?

Sie können bis zu 30 Leistungspunkte innerhalb von einem Semester vorziehen, wenn Sie mindestens 152 Leistungspunkte im Bachelorstudium erworben und die Bachelorarbeit angemeldet haben. Dies ist nur ein Semester lang möglich. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Prüfungsordnung §11 Abs. 2.

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Wie bewerbe ich mich für ein Auslandssemester?

Das Institut für Informatik unterstützt ein Auslandsstudium in Kooperation mit dem International Office der Universität Paderborn.

Beginnen Sie mit Ihren Planungen spätestens ein Jahr vor Ihrem Start des Auslandsaufenthalts. Um zum Beispiel im 5. Fachsemester ein Auslandssemester absolvieren zu können, müssen Sie sich bereits im 3. Fachsemester über das International Office auf die ausgeschriebenen Auslandsstudienplätze bewerben. Nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit dem Auslandsbeauftragten des Fachs Informatik auf.

Informieren können Sie sich auf der Seite Auslandsstudium und im International Office der Universität Paderborn. Jedes Jahr im Juni findet eine Informationsveranstaltung "Ein Semester im Ausland" statt (Downloads der letzten Veranstaltungen finden Sie auf der Seite "Auslandsstudium").

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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Proseminar, einem Seminar und einem Oberseminar?

Alte Studienordnung

Formal besuchen Sie ein Proseminar im 2. Studienabschnitt des Bachelor Studiengangs. Im Masterstudiengang brauchen Sie ein Seminar.

Neue Studienordnung

Formal besuchen Sie ein Proseminar im 2. Studienabschnitt des Bachelor Studiengangs. Im Masterstudiengang brauchen Sie zwei Seminare.

Inhaltlich bedeutet ein Proseminar vor allem die Erarbeitung eines Vortrages mit einer zugehörigen schriftlichen Ausarbeitung, wobei die Literatur vom Veranstalter vorgegeben wird. Beim Seminar muss der Studierende selbständig die gesamte oder wenigstens Teile der Literatur zum Vortrag zusammenstellen.

In Oberseminaren wiederum tragen Absolventen (Bachelor, Master) über ihre Arbeit, sowie Promovierende oder manchmal auch mal von einer AG eingeladene Wissenschaftler vor. Das Oberseminar können Sie nicht direkt im Studium einsetzen; das besuchen Sie interessehalber - oder als vortragender Absolvent!

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Wo und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse, insbesondere auch ein "Transcript of Records" in Englisch?

Die Prüfungsergebnisse sind aktuell in PAUL ersichtlich. Das Abschlusszeugnis wird vom Zentralen Prüfungssekretariat ausgestellt und liegt dort zur Abholung bereit.

Das Transcript of Records (in Englisch für den Bachelor) wird ebenfalls im Zentralen Prüfungssekretariat ausgestellt.

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Ich habe eine Klausur zu einer Pflichtveranstaltung nicht bestanden - wie sieht es jetzt mit den Wiederholungsmöglichkeiten aus?

Zunächst gilt, dass jede Pflichtklausur zwei Mal wiederholt werden kann. Man kann jede solche Klausur also insgesamt bis zu drei Mal versuchen. Um abzufangen, dass ein Studierender möglicherweise mit schriftlichen Prüfungen generell nicht so gut klar kommt, besteht die Möglichkeit, die zweite Wiederholung auf Wunsch als mündliche Ersatzprüfung zu absolvieren. Diese Prüfung ist ausdrücklich in ihrem Anspruch niedriger angesetzt, kann allerdings entsprechend auch bestenfalls das Ergebnis "ausreichend" erbringen. Wird solch eine mündliche Ersatzprüfung gewünscht, melden Sie dies beim Prüfer selbst ausdrücklich an. Harte Wahrheit: Schaffen Sie die zweite Wiederholung nicht, müssen Sie das Informatikstudium beenden - Sie sollten sich also spätestens nach der ersten missglückten Wiederholung in der Fachschaft und/oder beim Prüfer oder Ihrem Mentor beraten lassen.

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Ich habe eine Klausur zu einer Wahlpflichtveranstaltung im zweiten Studienabschnitt des Bachelorstudiums nicht bestanden. Wie sieht es da aus?

Normalerweise müssen Sie in einem solchen Modul zwei Veranstaltungen bestehen. Hier gibt es folgende Regeln zu beachten:

  1. Sie dürfen die Prüfung zu jeder einzelnen Veranstaltung höchstens zweimal wiederholen.
  2. Wenn man eine Prüfung in einer Wahlfpflichtveranstaltung beim ersten Mal nicht bestanden hat, muss man sie entweder kompensieren (in den Zusatzcontainer verschieben) oder im zweiten oder dritten Prüfungsversuch bestehen.

Kompensieren ist insgesamt im Umfang von 12 ETCS Punkten möglich! Dementsprechend sollten Sie sich spätestens nach einem missglückten Prüfungsversuch Ihre Optionen und eventuellen Krisensituationen explizit klar machen. Dabei sollte eine Rolle spielen, ob Sie meinen, dass eine Veranstaltung Ihnen absolut nicht "liegt", oder ob Sie meinen, dass Sie mehr aus Versehen bei einer Klausur schlecht vorbereitet waren oder ähnliche Überlegungen.

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Kann ich die Zusatzmodule (den "Container") nutzen, um Veranstaltungen aus dem Nebenfach zu kompensieren?

Ja, das ist möglich. Denken Sie jedoch daran, dass Zusatzmodule im Umfang von maximal 18 LP verbucht werden können. Wenn Sie also Veranstaltungen aus dem Nebenfach kompensieren, bleibt weniger Platz für Veranstaltungen aus der Informatik – Sie können dann also ggf. nur noch zwei oder weniger Module aus der Informatik kompensieren. Nutzen Sie die Zusatzmodule daher möglichst sinnvoll. Wenn Sie ein von Ihnen belegtes Modul als Zusatzmodul verbuchen wollen (es also in den Container verschieben wollen) oder ein Zusatzmodul zu einem der acht regulären Module (im Master-Programm; im Bachelor gemäß der entsprechenden Prüfungsordnung) machen wollen (es also aus dem Container verschieben wollen), müssen Sie dies per E-Mail beim ZPS beantragen.

Was sind ECTS, SWS, LP, Credits, TN, LN?

ECTS (European Credit Transfer System):
Um eine europaweit vergleichbare Bewertung von Studienleistungen zu ermöglichen, wurden Qualifizierungsziele, Arbeitsaufwand und Benotung in diesem europaweit einheitlich vorgeschriebenen Bewertungssystem festgelegt. Die ECTS- Leistungspunkte beschreiben die quantitative Arbeitsbelastung der Studierenden. Ein ECTS-Credit Point entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von 30 Arbeitsstunden.
ECTS-Punkte sind keine Noten (Leistungsbewertungen), sondern sie werden zusätzlich zu den Noten vergeben. Die Qualität der erbrachten Leistung kann mit den sogenannten "ECTS-Grades" bewertet werden. Bisweilen werden ECTS-Punkte auch als Leistungspunkte bezeichnet.

SWS ist die Abkürzung für Semesterwochenstunden. SWS geben den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester an. Die Angabe 2 SWS etwa bedeutet, dass pro Semesterwoche zwei Zeitstunden (typisch 2 * 45 min.) abgehalten werden.

LP ist die Abkürzung für Leistungspunkt; der Begriff wird in manchen Studiengängen auch als Abkürzung für ECTS-Punkte / Credits benutzt.

LN ist die Abkürzung für Leistungsnachweis; diese werden in verschiedenen Studiengängen (nicht in der Informatik) als Nachweise für erbrachte Leistungen wie Übungsaufgaben, Hausarbeiten etc. verwendet.

TN ist die Abkürzung für Teilnahmenachweis; diese werden in verschiedenen Studiengängen (nicht in der Informatik) als Nachweise für die Teilnahme, bzw. Anwesenheit verwendet.

TS ist die Abkürzung für Teilnahmeschein - ein Synonym für Teilnahmenachweis.

Uni ABC

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Kann ich Veranstaltungen im Masterstudiengang vorziehen?

Sie können bis zu 30 Leistungspunkte innerhalb von einem Semester vorziehen, wenn Sie mindestens 152 Leistungspunkte im Bachelorstudium erworben und die Bachelorarbeit angemeldet haben. Dies ist nur ein Semester lang möglich. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Prüfungsordnung §11 Abs. 2.

Hinweise zur Prüfungsordnung und zum Modulhandbuch

Wo finde ich alle formalen Regelungen für mein Studium?

Sie finden alle Ordnungen auf folgender Seite:
http://cs.uni-paderborn.de/studium/formalitaeten/ordnungen/

sowie die Beschreibung der Module und das Modulhandbuch hier:
https://cs.uni-paderborn.de/studium/studienangebot/informatik/

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Bachelorstudium

Wie kann ich ohne Abitur mit fachbezogener Fachhochschulreife - schulischer und praktischer Teil – studieren?

Für Studierende, die ohne die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei uns das Informatikstudium aufnehmen, bietet unsere Universität Allgemeinbildungsprüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch an. Damit sollen Voraussetzungen erreicht werden, die in Allgemeinbildungsprüfungen an Universitäten notwendig sind. Die Teilnahme an den Allgemeinbildungsprüfungen ist Pflicht. Gute Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sehr wichtig. Wenn Sie diese nicht schon aus der Schulbildung (kein Abitur) mitbringen, bieten die Allgemeinbildungsprüfungen eine gute Gelegenheit sie nachzuholen. Zur Vorbereitung auf die Allgemeinbildungsprüfungen bietet die Universität entsprechende Kurse an. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats: https://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/formalitaeten/bewerbung-ohne-allgemeine-hochschulreife/.

Der genaue Bewerbungsablauf mit Fachhochschulreife ist hier beschrieben.

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Wie plane ich den zweiten Studienabschnitt im Bachelorstudiengang?

Alte Studienordnung

Ab dem 2. Studienabschnitt (5. Semester) haben Sie viele Wahlfreiheiten. Das heißt, Sie können nach individuellen Interessen Ihre Veranstaltungen in den 4 angebotenen Modulen unter den angebotenen Katalogveranstaltungen wählen. Pflicht ist aber für Sie, alle 4 Module vollständig zu absolvieren. Auf dieser Seite finden Sie den 2. Studienabschnitt beschrieben sowie ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt).
Zusätzlich müssen Sie im Modul Schlüsselkompetenzen ein Proseminar (3 LP) absolvieren und regelmäßig an dem verpflichtenden "Mentorenprogramm" (1 LP) teilnehmen.

Besuchen Sie die Informationsveranstaltung zum 2. Studienabschnitt welche jeweils gegen Ende des Sommersemesters angeboten wird (Folien der letzten Info Veranstaltungen hier) Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Neue Studienordnung

Ab dem 2. Studienabschnitt haben Sie viele Wahlfreiheiten. Das heißt, Sie können nach individuellen Interessen Ihre Veranstaltungen in den 4 angebotenen Gebietsmodulen und dem Vertiefungsmodul aus den angebotenen Katalogveranstaltungen wählen. Auf dieser Seite finden Sie den 2. Studienabschnitt beschrieben sowie ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt).

Zusätzlich müssen Sie im Modul Schlüsselqualifikationen ein Proseminar (4 LP) absolvieren und regelmäßig an dem verpflichtenden "Mentorenprogramm" (1 LP) teilnehmen.

Besuchen Sie die Informationsveranstaltung zum 2. Studienabschnitt welche jeweils gegen Ende des Sommersemesters angeboten wird (Folien der letzten Info Veranstaltungen hier). Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

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Die Note im Bachelorstudiengang muss mindestens 3,0 sein, um in den Masterstudiengang wechseln zu können. Wie berechnet sich diese Note genau?

Die Notengewichtung finden Sie hier.

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Welche Veranstaltungen sind im Rahmen des Studium Generale belegbar?

Grundsätzlich können Sie jede Veranstaltung an der Universität, außer Informatikveranstaltungen, als Studium Generale belegen. Weitere Informationen finden Sie unter der Sonderseite zum Thema Studium Generale.

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Wie viele ECTS-Punkte muss ich im Studium Generale absolvieren?

Alte Prüfungsordnung

Die Anzahl der ECTS Punkte ist abhängig von dem gewählten Nebenfach:

Insgesamt müssen 25 ECTS-Punkte in Nebenfach und Studium Generale zusammen absolviert werden. Die ECTS-Zahlen für Nebenfächer variieren zwischen 18 und 22 ECTS. Die Leistungen im Studium Generale können im gesamten Studium zeitlich beliebig aufgeteilt werden. Auch ist es nicht zwingend notwendig im Studium Generale Prüfungen zu machen - ECTS-bewertete Leistungsnachweise sind ausreichend.

Neue Prüfungsordnung

Die Anzahl der ECTS Punkte ist abhängig von dem gewählten Nebenfach:

Insgesamt müssen 25 ECTS-Punkte in Nebenfach und Studium Generale zusammen absolviert werden. Die ECTS-Zahlen für Nebenfächer variieren zwischen 18 und 22 ECTS. Die Leistungen im Studium Generale können im gesamten Studium zeitlich beliebig aufgeteilt werden. Es müssen auch im Studium Generale Prüfungen absolviert werden.

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Kann ich im Bachelorstudiengang mein Nebenfach wechseln?

Ja, ein einmaliger Wechsel des Nebenfachs ist möglich auch nach einem endgültigen Nichtbestehen des Nebenfachs. Es muss hier ein formloser Antrag beim Zentralen Prüfungssekretariat Informatik gestellt werden.

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Masterstudium

Muss ich mich für den Masterstudiengang Informatik gesondert bewerben?

Ihr Bachelorstudium müssen Sie mindestens mit der Note 3,0 bestanden haben um den Master Informatik studieren zu können.

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Unter welchen Voraussetzungen kann ich zum Masterstudium in Paderborn zugelassen werden, wenn ich einen Bachelor an einer anderen Universität erworben habe?

Der extern erworbene Bachelor muss laut Masterprüfungsordnung dem Paderborner Bachelor in Informatik gleichwertig sein. Im Falle eines Bachelor in Informatik einer deutschen Universität kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Gleichwertigkeit gegeben ist. Allerdings kann es im Falle geringer Abweichungen vorkommen, dass der Zugang zum Masterstudiengang nur mit Auflagen (Nachholen von Bachelorveranstaltungen oder Absolvieren von Auflagenkursen (Pre-Master) ermöglicht wird.

Im Falle von Bachelorabschlüssen in informatiknahen Fächern (etwa Bioinformatik, Wirtschaftsinformatik, Informationstechnik) und/oder von Fachhochschulen, Berufsakademien o.ä. ist von einer Gleichwertigkeit nicht von vorneherein auszugehen. In diesen Fällen muss daher eine individuelle Überprüfung der erbrachten Vorleistungen erfolgen. Diese werden typischerweise als Bachelor-Leistungen anerkannt und eine Einstufung in ein entsprechendes (hohes) Fachsemester im Bachelorstudiengang vorgenommen, so dass nach einem oder zwei Semestern im Bachelorstudiengang anschließend der Paderborner Bachelor in Informatik erworben werden und danach der Wechsel in den Masterstudiengang erfolgen kann.

Die Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss Informatik. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Informatik.

Bei internationalen Bewerbern muss ebenfalls die Gleichwertigkeit des Vorstudiums mit dem Paderborner Informatik-Bachelor durch den Prüfungsausschuss überprüft werden. Dabei werden einerseits die individuellen Leistungen, die gesamte Studiengangstruktur und die Einstufung der Universität einbezogen. Ein Nachholen von Leistungen im Rahmen einer Bacheloreinschreibung ist in diesen Fällen meist keine Option, da der Bachelor durchgängig nur in Deutsch unterrichtet wird. Stattdessen sind Auflagenkurse zu absolvieren (Pre-Master). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Infos für ausländische Studierende.

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Wie plane ich meine Module richtig?

Alte Studienordnung

Die Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Informatik werden in Modulen erbracht. Es gibt vier Gebiete aus der Informatik, von denen Sie eines als Vertiefungsgebiet wählen. Sie müssen in dem Vertiefungsgebiet 3 Module studieren, in den drei übrigen Gebieten jeweils ein Modul. Ein Modul besteht aus 2 Veranstaltungen. Wählen Sie je nach Interesse Ihre Gebiete mit den entsprechenden Veranstaltungen aus. Beide Veranstaltungen eines Moduls werden gemeinsam mündlich geprüft. Diese müssen nicht innerhalb eines Semesters besucht worden sein. Die mündliche Prüfung kann erst nach Absolvieren beider Veranstaltungen angemeldet werden.

Ein Modul des Vertiefungsgebietes muss ein Seminar beinhalten. Dabei muss dann zuerst das Seminar absolviert werden und benotet sein, bevor eine Modulabschlussprüfung mit der zweiten Veranstaltung stattfinden kann. Ein zweites Seminar kann, muss aber nicht besucht werden. Für die Module III.1.1 und III.1.6 gibt es besondere Regeln.

Zusätzlich zu den vier Gebieten werden Veranstaltungen in einem Nebenfach oder alternativ im Studium Generale im Umfang von 12 ECTS-Punkten absolviert. Außerdem müssen Sie an einer Projektgruppe teilnehmen, welche über 2 Semester läuft. Auf dieser Seite finden Sie eine Beschreibung des Masterstudiengangs Informatik, ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt) sowie einen Verweis auf die letzten Informationsveranstaltungen zum Masterstudiengang Informatik. Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Bei der Planung Ihrer Module im Masterstudiengang ist Ihnen das aktuelle Modulhandbuch behilflich. Sie finden es auf der Seite der Fachstudienberatung Informatik.

Neue Studienordnung

Die Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Informatik werden in Modulen erbracht. Es gibt 5 – demnächst 6 - Focus Areas aus der Informatik, von denen Sie eines als Vertiefungsgebiet wählen. Sie müssen in dem Vertiefungsgebiet 3 Module studieren, sowie mindestens ein Modul in einer zweiten Focus Area. Die 4 weiteren Module können Sie aus beliebigen Focus Areas absolviert wählen. Jedes Modul besteht aus genau einer Veranstaltung. Sie haben also viele Freiheiten, um Veranstaltungen gemäß Ihren Interessen auszuwählen.

Zusätzlich zu den Informatikveranstaltungen aus den Focus Areas werden Veranstaltungen in einem Nebenfach oder alternativ im Studium Generale im Umfang von 12 ECTS-Punkten absolviert. Außerdem müssen Sie an einer Projektgruppe teilnehmen, welche über 2 Semester läuft. Auf dieser Seite finden Sie eine Beschreibung des Masterstudiengangs Informatik, ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt) sowie einen Verweis auf die letzten Informationsveranstaltungen zum Masterstudiengang Informatik. Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Bei der Planung Ihrer Module im Masterstudiengang ist Ihnen das aktuelle Modulhandbuch behilflich. Sie finden es auf der Seite der Fachstudienberatung Informatik.

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Wie finde ich eine Projektgruppe?

Die neu startenden Projektgruppen der Informatik werden jedes Semester in der letzten Vorlesungswoche des Vorsemesters vorgestellt. Ansprechpartner ist Herr Dr. Matthias Fischer. Auf der Projektgruppenseite können Sie sich über aktuell laufende und auch abgelaufene Projektgruppen informieren. Wie man genau eine Projektgruppe belegt finden Sie unter Termine und Ablauf für Vorstellung und Belegung neuer Projektgruppen beschrieben. Eine Projektgruppe kann erst begonnen werden, wenn Sie offiziell im Masterstudiengang eingeschrieben sind.

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Wie viele Seminare darf ich im Masterstudium absolvieren?

Alte Studienordnung
Ein Seminar im Vertiefungsgebiet ist Pflicht. Ein zweites Seminar ist erlaubt; dies kann in jedem beliebigen Gebiet (auch im Vertiefungsgebiet) absolviert werden, darf aber nicht im gleichen Modul wie das erste Seminar liegen. Ein drittes Seminar ist in keinem Fall möglich.

Neue Studienordnung ab WS 17/18
Im neuen Masterstudiengang (ab WS 17/18) brauchen Sie zwei Seminare, im alten Masterstudiengang nur eines.

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Habe ich im Rahmen der alten Studienordnung als Studierender das Recht auf eine Einzelprüfung, wenn ich meine Modulprüfung bei zwei verschiedenen Prüfern ablegen möchte?

Nein, grundsätzlich werden alle Prüfungen im Masterstudiengang als mündliche Modulprüfungen über zwei Veranstaltungen durchgeführt. Nur in Härtefällen kann eine Einzelprüfung gewährt werden. Zum Beispiel wenn es sehr schwierig ist, einen gemeinsamen Modulprüfungstermin zu finden, weil einer der Professoren bzw. Prüfer nicht mehr an unserer Universität tätig ist und von außerhalb anreisen muss. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Wenn Sie ein Seminar besucht haben, wird dies bei der Bewertung der Modulprüfung berücksichtigt. Das Ergebnis muss vor Ihrer Modulprüfung als Leistungsnachweis oder Notenmitteilung vom Veranstalter dem Prüfer übermittelt werden.
  2. In den Modulen III.1.1 Modellbasierte Softwareentwicklung und III.1.6 Konstruktive Methoden des Software Engineering können Sie sich auf Wunsch auch über nur eine Veranstaltung prüfen lassen, müssen aber auch vor der Prüfung einen Nachweis der anderen Veranstaltung (unbenotete Teilleistung) vorlegen.

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Wie bekomme ich einen Prüfungstermin zu meiner mündlichen Modulabschlussprüfung?

Sie müssen schriftlich bei den Dozenten der zu prüfenden Veranstaltungen einen Prüfungstermin zu Ihrer Modulabschlussprüfung vereinbaren. Hierzu schicken Sie einen E-Mail Vordruck an das entsprechende Sekretariat. Eine genaue Beschreibung zur Vereinbarung eines Prüfungstermins finden Sie hier.

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Ich habe eine Modulprüfung nicht bestanden, was muss ich tun?

Alte Studienordnung

Im Masterstudiengang gibt es keine Prüfungen in den einzelnen Veranstaltungen, sondern nur Modulabschlussprüfungen über zwei Veranstaltungen. Bei Nicht- Bestehen einer Modulprüfung kann diese zweimal wiederholt werden. Auch hier gilt: Eine einmal versuchte Modulprüfung muss entweder bestanden oder kompensiert werden. Kompensation ist für maximal 2 Module möglich, da der Zusatzcontainer 16 ECTS-Punkte umfasst. Die Kompensation kann neben dem Vermeiden eines endgültigen Scheiterns des Studiums dazu genutzt werden, "mehr" zu studieren oder auch die Noten in einem nicht so gut gelungenen Modul zu verbessern.

Neue Studienordnung

Bei Nicht-Bestehen einer Modulprüfung kann diese zweimal wiederholt werden. Auch hier gilt: Eine einmal versuchte Modulprüfung muss entweder bestanden oder kompensiert werden. Kompensation ist für maximal 3 Module möglich, da der Zusatzcontainer 18 ECTS-Punkte umfasst. Die Kompensation kann neben dem Vermeiden eines endgültigen Scheiterns des Studiums dazu genutzt werden, "mehr" zu studieren oder auch die Noten in einem nicht so gut gelungenen Modul zu verbessern.

Zurück zu Masterstudium

Muss ich mich bei einer Wiederholung der Modulprüfung im Rahmen der alten Studienordnung in der gleichen Veranstaltung prüfen lassen?

Nein, bei einer Wiederholung der Modulprüfung können auch andere Veranstaltungen gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit ein ganzes Modul, d.h. zwei Veranstaltungen, zu kompensieren (Zusatzleistungen, Container) und dafür im gleichen Modul zwei andere Veranstaltungen als Prüfungen zu wählen. Ansonsten gilt grundsätzlich: Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

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Abschlussarbeiten

Wie finde ich ein Thema für meine Abschlussarbeit?

Überlegen Sie, für welches Fachgebiet Sie sich besonders interessieren und welches Ihnen am meisten Spaß macht. Aktuell werden Bachelor- und Masterarbeiten auf den Internetseiten der jeweiligen Professoren und ihren Fachgebieten angeboten sowie auf den Aushängen an den Informationstafeln an den üblichen Orten. Offene Abschlussarbeiten finden Sie ebenfalls auf folgender Webseite angeboten: https://cs.uni-paderborn.de/studium/studieninhalte/offene-abschlussarbeiten/.  Bei Interesse an einer angebotenen Arbeit oder generell an dem Arbeitsgebiet einer Fachgruppe sprechen Sie einen Mitarbeiter oder gehen Sie in die Sprechstunde des Professors. Ein guter Tipp ist auch der Besuch der Oberseminare, wo andere Studierende ihre Abschlussvorträge präsentieren und somit eine Idee für Ihr eigenes Thema entstehen kann. Oder sprechen Sie Dozenten nach der Vorlesung an, fragen Sie den Betreuer Ihrer Projektgruppe (Masterarbeit) oder gehen Sie zu Ihrem Mentor.

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Kann ich ein Thema für meine Abschlussarbeit in einem Betrieb, in dem ich arbeite oder mein Berufspraktikum absolviere, erhalten?

Ja, Sie können in einer Firma arbeiten und dort eine Idee für eine Abschlussarbeit entwickeln oder vorgeschlagen bekommen. Dann müssen Sie allerdings mit der Idee (und empfehlenswert auch einem Gesprächspartner aus der Firma) bei einem Professor vorbeischauen und sie/ihn überzeugen, dass das Thema für eine Abschlussarbeit geeignet ist und dass sie/er die Betreuung übernimmt. Formal kann nur ein Hochschullehrer die Abschlussarbeit betreuen, kann dabei aber von einem Firmenvertreter unterstützt werden. Dieser spielt aber formal in dem Verfahren keine Rolle.

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Wann kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?

Alte Studienordnung

Laut Prüfungsordnung können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie alle Modulprüfungen der ersten beiden Semester bestanden haben und von den Veranstaltungen im Hauptfach (Informatik und Mathematik) des ersten Studienabschnitts (1.-4. Semester) mindestens 79 ECTS-Punkte bestanden haben. Falls Sie nahe an dieser Grenze sind, kann der Prüfungsausschuss diese Grenze auf Antrag absenken.

Die Masterarbeit können Sie anmelden, wenn Sie Modulprüfungen im Umfang von 54 ECTS-Punkten absolviert haben.

Für beide Fälle gilt zusätzlich, dass Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Arbeitsplan (Zielvereinbarung) vereinbart haben müssen. Dieser Plan beschreibt Ihre Arbeit und stellt damit eine Art Pflichtenheft dar. Sie enthält die Punkte Problembeschreibung, Motivation, Zielsetzung, Gliederung der Arbeit und Zeitplanung. Wenn der Arbeitsplan steht, beantragen Sie die Ausgabe der Arbeit über PAUL. Lesen Sie dazu die (Anleitung zur Anmeldung von Abschlussarbeiten) in PAUL.

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss den Antrag unterschreiben und dann auch in Absprache mit Ihnen den endgültigen Laufzeitbeginn eintragen. Ab dann haben Sie 5 Monate Zeit bis zur Abgabe.

Neue Studienordnung

Laut Prüfungsordnung können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie alle Modulprüfungen des ersten Studienabschnitts bestanden haben.

Die Masterarbeit können Sie anmelden, wenn Sie Modulprüfungen im Umfang von 48 ECTS-Punkten und davon mindestens 18 ECT-Punkte in der Specialisation Area (Vertiefung) absolviert haben. Das Thema der Masterarbeit muss aus der Specialisation Area gewählt werden. Spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen eventuell auferlegte PreMaster Kurse bestanden sein.

Für beide Fälle gilt zusätzlich, dass Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Arbeitsplan (Zielvereinbarung) vereinbart haben müssen. Dieser Plan beschreibt Ihre Arbeit und stellt damit eine Art Pflichtenheft dar. Sie enthält die Punkte Problembeschreibung, Motivation, Zielsetzung, Gliederung der Arbeit und Zeitplanung. Wenn der Arbeitsplan steht, beantragen Sie die Ausgabe der Arbeit über PAUL. Lesen Sie dazu die (Anleitung zur Anmeldung von Abschlussarbeiten) in PAUL.

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss den Antrag unterschreiben und dann auch den endgültigen Laufzeitbeginn eintragen. Ab dann haben Sie 5 Monate Zeit bis zur Abgabe.

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Wie kann ich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit verlängern?

Sie müssen selbst einen individuell begründeten Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit beim Zentralen Prüfungssekretariat stellen.

Die Begründung sollte deutlich machen, dass die Verzögerung der Bearbeitung nicht aus persönlichen sondern aus sachlichen, von Ihnen nicht zu verantwortenden, Gründen entstanden ist. Bei Bachelorarbeiten können Sie einmalig Verlängerung der Abgabefrist um zwei, bei Masterarbeiten um sechs Wochen beantragen. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der regulären Frist gestellt und von der Betreuerin/dem Betreuer gegengezeichnet werden.

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Job

Wo kann ich eine SHK-Stelle suchen?

Sprechen Sie die Mitarbeiter der Fachgruppen an oder fragen Sie direkt beim Professor. Oft wissen auch Studierende, welche bereits als SHK arbeiten, wo noch SHKs gebraucht werden. Besonders zu Beginn des Semesters finden Sie Stellenanzeigen auf den Webseiten der Fachgruppen sowie an ihren Informationstafeln.

Regelmäßig werden auch Stellen über den Studierenden Mailverteiler angeboten.

Es gibt einen speziellen Jobs-Verteiler für die Fakultät EIM. Dort kann man sich eintragen um sämtliche Job-Angebote zu erhalten. Eintragen ist möglich unter lists.upb.de.

Der Name des Job-Verteilers ist Jobs-eim@upb.de. Wie man sich in diesem Verteiler anmeldet und weitere Informationsquellen für Jobs werden auf der Webseite der Fachschaft Informatik beschrieben.

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Wo kann ich mich über Arbeitsmöglichkeiten nach dem Studium informieren?

Es finden regelmäßig fachübergreifende Jobmessen an der Universität Paderborn statt. Zum Beispiel die Firmenkontaktmesse LookIn; Das Institut für Informatik organisiert in der Regel einmal im Jahr ein Messeangebot für Studierende.

www.jobmessen.de

https://www.t5-karriereportal.de

Melden Sie sich frühzeitig, am besten im letzten Semester Ihres Studiums bei der Arbeitsagentur.

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