Ordnungen und studienrelevante Gesetze

Bachelorstudiengang und Masterstudiengang 2017 (ab WS 2017/18)

Hier finden Sie die offiziell verabschiedeten und in dieser Form auch amtlich veröffentlichten neuen Prüfungsordnungen, sowie die aktuell geltenden Übergangsregeln:

Bachelorstudiengang und Masterstudiengang Informatik (Vollzeit und Teilzeit) 2016 (ab SS 2016)

Aufgrund der nötigen Anpassungen der bisher geltenden Prüfungsordnungen an das Hochschulzukunftsgesetz (HZG) treten ab dem Sommersemester 2016 die folgenden Änderungssatzungen in Kraft:

Bachelorstudiengang und Masterstudiengang Informatik (Vollzeit und Teilzeit) 2009 (ab WS 2009/10)

Bachelorstudiengang und Masterstudiengang Informatik 2004 (ab WS 2004/2005)

Bachelor- und Diplomstudiengang Informatik (DPO 4) - Dieser Studiengang ist ausgelaufen

Diplomstudiengang Informatik (DPO2 / DPO3) - nur noch gültig für den H1-Studiengang (FH-Studiengang), der H2-Studiengang ist ausgelaufen

Die Teilzeitstudiengänge der Informatik wurden mit Beschluss der Senatskommission für Studium und Lehre vom 5. April 2016 endgültig aufgehoben und zwar die beiden Bachelorteilzeitstudiengänge zum 01.04.2025 und die beiden Masterteilzeitstudiengänge zum 01.04.2022. Eine Einschreibung in diese Studiengänge ist seit dem Sommersemester 2016 nicht mehr möglich.

Informatik Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen

Informatik Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Informatik Lehramt an Berufskollegs

Ingenieurinformatik

Wirtschaftsinformatik

Medieninformatik

  • Prüfungsordnung (in der Fassung vom 16. März 2001, Nr. 8)

weitere Ordnungen und Gesetze

  • Hochschulrecht NRW (Stand: Oktober 2007) - insbesondere Hochschulgesetz (HG) und Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)