Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen

  • Kann eine Fachprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden, ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines formlosen Rücktrittsantrages bis spätestens 5 Werktage (Samstag ist ein Werktag!) nach der Prüfung erforderlich. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bestätigen und spätestens vom Tag der Prüfung datieren.
  • Falls man selbst zu krank ist, um das Attest dort rechtzeitig abzugeben, sollte man jemand bitten, dies für einen zu tun - wenn auch das nicht geht, sollte man unbedingt telefonisch im Prüfungssekretariat Bescheid sagen. In jedem Fall ist es besser, sich zu melden, egal auf welchem Wege, als einfach nichts oder viel zu spät von sich hören zu lassen.
  • Diese Regelung gilt laut einem aktuellen Beschluss des Prüfungsausschusses vom 4.5.2010 ab sofort für alle Informatik-Bachelor- und Masterstudiengänge.