Änderungen im Vergleich zu den Studiengängen 2004

Im Zuge der Re-Akkreditierung der Informatikstudiengänge 2009 wurden im Fach neue Prüfungsordnungen (BScPO-2 und MScPO-2) für den Bachelor- und Masterstudiengang erarbeitet. Im Folgenden werden die semantisch wichtigen Änderungen gegenüber den alten Ordnungen (BScPO-1 und MScPO-1) aus 2004 kompakt dargestellt und auf die entsprechend betroffenen Paragraphen der Prüfungsordnung verwiesen.

 

Strukturänderungen im Bachelorstudiengang Informatik 2009

BScPO-2
Einführung einer Grundlagenveranstaltung (4 LP) für das Gebiet „Mensch-Maschine-Wechselwirkung“ im Grundstudium des Bachelorstudiengangs§16 (5) 4.
Ausweitung des Umfangs der 4 Pflichtmodule im 2. Studienabschnitt von 6 auf 8 LP§16 (6) 1.
Ausweitung des Umfangs des Moduls „Stochastik“ von 4 auf 6 LP§16 (5) 5.
Nebenfach und Studium Generale umfassen gemeinsam nur noch 25 LP§16 (4) 2.
Kürzung des Umfangs des Nebenfachs von 32 auf 18-25 LP§16 (5) 6. §16 (6) 3.
Flexibilisierung des Umfangs des Studium Generale auf je nach gewähltem Nebenfach 0-7 LP§16 (5) 7.
Streichung des Moduls „Informatik im Kontext“, dafür Einführung des Moduls „Schlüsselkompetenzen“, das aus einem Proseminar (3 LP) und einem verpflichtendem Mentorenprogramm (1 LP) besteht.§16 (6) 2.
Prüfungen im 2. Studienabschnitt erst nach Erwerb von 79 LP im 1. Studienabschnitt und Bestehen aller Prüfungen der ersten beiden Semester§15(7)
Explizite Benennung der Inhalte des Moduls „Grundlagen der Mathematik“ im Grundstudium des Bachelorstudiengangs in Lineare Algebra (8 LP), Analysis (8 LP) und Stochastik (6 LP)§16 (5) 5.

Strukturänderungen im Masterstudiengang Informatik 2009

 

MScPO-2

Absolvieren von 6 Wahlpflichtmodulen (je 8 LP), davon 3 im Vertiefungsgebiet

§16 (4) 1.
§16 (4) 3.

Wegfall der mündlichen Vertiefungsprüfung, stattdessen in allen Wahlpflichtmodulen mündliche Modulprüfungen (über 2 Veranstaltungen)

§16 (4) 1.
§16 (4) 3.

Wegfall der Pflicht, ein Nebenfach zu studieren; alternativ Studium Generale im gleichen Umfang (12 LP)

§3 (8)
§16 (4) 5.
§16 (8)

Falls Nebenfach gewählt, gehen die Noten in die Gesamtnote ein

§19 (2)

Masterarbeit anmelden erst nach Erwerb von 54 LP

§16 (5) 6. §16 (6) 3.

Erhöhung des ECTS-Umfangs der Projektgruppe von 26 auf 30 LP

§16 (4) 2.

Regeländerungen in beiden Studiengängen

BScPO-2MScPO-2
Explizite Festschreibung von Prüfungsformen für Prüfungen und Teilleistungen§5§5
Ersatz der bisher geltenden Kompensationsregelung durch die Möglichkeit, bestandene oder nicht-bestandene Prüfungen in begrenztem Umfang in den Zusatzfach-Container umzubuchen§8
§21
§8
§21
„Studium Generale“-Regeln: Informatik-Veranstaltungen werden nicht als Studium Generale angerechnet; nicht nur Fachprüfungen sondern auch LP-bewertete Teilleistungen können angerechnet werden; Austausch mit „normalen“ Prüfungen nicht erlaubt, außer beim Nebenfach§3  (6)
§16 (5) 7.
§21 (3)
§3 (8)
§16 (4) 5.
§16 (8)
§21 (3)