Über­gang­s­reg­el­un­gen zwis­chen dem In­form­atikstud­i­engang nach DPO4 und den neuen Bach­el­or- und Mas­ter­stud­i­engän­gen

Nach aktueller Beschlusslage des Prüfungsausschusses Informatik, Wintersemester 2004/2005 vom 05.08.2004, sowie nachträglichen Anpassungen (11.10.2004, 22.12.2004, 28.11.2006, 09.02.2007, 09.02.2009, 11.02.2009)

Ab Wintersemester 2004/2005 werden alle Informatikveranstaltungen gemäß der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik abgehalten. In einer Übergangszeit werden beide Ordnungen parallel gelten. Hier können Sie erfahren, wie Sie in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang wechseln können. Diese Regeln gelten voraussichtlich bis September 2006.

Um auf mögliche Probleme schnell reagieren zu können, verweisen wir auch auf die Clearingstelle, die abgesehen von ihrer generellen Aufgabe, Probleme in der Organisation des Informatikstudiums aufzunehmen und zu behandeln, insbesondere jetzt Ansprechpartner für jegliche Probleme mit der Umstellung ist.

Auslaufen der DPO4

Bekanntermassen läuft die DPO 4 (Bachelor/Diplom-Prüfungsordnung des integrierten Studiengangs Informatik) aus. Laut neuer Bachelor-PO war der BA-Abschluss nach DPO 4 nur noch bis zum Ende des WS 07/08 möglich. Diese Regelung wurde seinerzeit um ein Semester großzügiger als in der neuen Bachelor-PO festgeschrieben durchgesetzt, d.h. der Bachelorabschluss konnte bis zum 30.09.2008 erlangt werden; dieses galt dafür dann aber ohne jegliche Ausnahmen. Gleichzeitig und ebenfalls ohne jegliche Ausnahmeregelung wird nun die in der neuen Bachelor-Prüfungsordnung festgesetzte Frist für den Diplomabschluss nach DPO 4 ebenfalls um ein Semester verschoben und somit für das Ende des WS 09/10, also für den 31.03.2010 festgesetzt.

Eine automatische Umschreibung findet nicht statt, vielmehr ist eine Rückmeldung zum SS 2010 in den Studiengang nach DPO4 nicht mehr möglich. Die Studierenden können sich stattdessen in den neuen Master-Studiengang einschreiben, bei entsprechender Anrechnung der schon erbrachten Leistungen.

  • Die Veranstaltung "Praxis der Systemgestaltung (PdS)" wird als Ersatz für das Modul "Informatik im Kontext" anerkannt. Um den seminaristischen Anteil von "Informatik im Kontext", der in PdS fehlt, zu kompensieren, wird den Studierenden empfohlen, im Rahmen des Studium Generale ein Seminar oder Proseminar zu absolvieren.
  • Die Veranstaltung "Mathematik IV" wird als Veranstaltung des MuA-Bachelormoduls anerkannt.
  • Die Veranstaltung "Mathematik III.2", die als spezielle Mathematik-Ergänzung für ingenieurwissenschaftliche Nebenfächer konzipiert war, wird als Veranstaltung "Mathematik für NF Elektrotechnik" anerkannt, falls das gewählte Nebenfach Elektrotechnik ist; ansonsten ist eine Anerkennung im Studium Generale möglich.
  • Alle anderen Veranstaltungen des 1. Studienabschnitts gemäß DPO4 entsprechen den Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs und werden dementsprechend anerkannt. Für die Umrechnung der Noten der Veranstaltungen in Modulnoten gemäß dem neuen Studiengang gelten die folgenden in der Tabelle notierten Regelungen:
    DPO4-VeranstaltungAnerkennung im BA-Studiengang alsModulModulnote
    Software-Entwicklung (SWE)Grundlagen der Programmierung (GP)ProgrammiertechnikGewichtetes Mittel aus GP (12) und GdP (4)
    Grundlagen der Programmiersprachen (GdP)Grundlagen der Programmiersprachen (GdP)
    Praxis der Systemgestaltung (PdS)Modul "Informatik im Kontext"Informatik im Kontext
    (2. SA)
    Klausurnote PdS
    ModellierungModellierungModellierungKlausurnote
    Datenstrukturen und AlgorithmenDatenstrukturen und AlgorithmenDatenstrukturen und AlgorithmenKlausurnote
    Techniken des Software-Entwurfs 1 (TdSE1)SoftwareentwurfSoftwaretechnikKlausurnote TdSE1
    SoftwaretechnikpraktikumSoftwarepraktikumKlausurnote
    Einführung in Berechenbarkeit und formale SprachenEinführung in Berechenbarkeit, formale Sprachen und KomplexitätEinführung in Berechenbarkeit, formale Sprachen und KomplexitätKlausurnote
    Einführung in Algorithmen und Komplexität
    Grundlagen der Technischen InformatikGrundlagen der Technischen InformatikTechnische InformatikKlausurnote
    Grundlagen der RechnerarchitekturGrundlagen der Rechnerarchitektur
    Techniken des Software-Entwurfs 2 (TdSE2)Datenbanken GrundlagenDatenbanken GrundlagenKlausurnote
    Konzepte und Methoden der SystemsoftwareKonzepte und Methoden der SystemsoftwareKonzepte und Methoden der SystemsoftwareKlausurnote
    Mathematik für Informatiker 1Mathematik für Informatiker 1Mathematik GrundlagenKlausurnote
    Mathematik für Informatiker 2Mathematik für Informatiker 2
    Mathematik für Informatiker 3.1Mathematik für Informatiker 3 StochastikKlausurnote
  • Betreffs der Anerkennung der Veranstaltungen des 2. Studienabschnittes gemäß DPO4 werden die folgenden Fälle unterschieden:
    • Es wurden bereits mindestens 7 LP gemäß DPO4 erbracht und aus jedem Gebiet (SWT & IS, MuA, ESS, MMWW) wurde mindestens eine Veranstaltung absolviert: Dann werden 7 Veranstaltungen, die den Wahlregeln der DPO4 genügen, nach Wahl des Studierenden anstelle der vier Module der vier Gebiete angerechnet. Die Modulnoten ergeben sich aus den gewichteten Mittelwerten der Veranstaltungen des jeweiligen Gebietes. Überzählige Veranstaltungen können in den Masterstudiengang übertragen werden.
    • Wurden noch nicht alle 7 LP gemäß DPO4 erbracht, dann werden jeweils zwei Veranstaltungen des 2. Studienabschnittes der DPO4 auf demselben Gebiet als Modul dieses Gebietes anerkannt. Sollte ein Studierender gemäß DPO4 bereits 3 Veranstaltungen des 2. Studienabschnittes auf demselben Gebiet absolviert haben, wird eine dieser drei Veranstaltungen nach Wahl des Studierenden in den Masterstudiengang übertragen.
    • Hat ein Studierender in einem Gebiet gemäß DPO4 erst eine Veranstaltung absolviert, muss eine weitere Veranstaltung aus dem Bachelor-Modul des entsprechenden Gebietes ausgewählt werden, um dieses Bachelor-Modul zu absolvieren.
  • Übertragen von Prüfungsleistungen. Überzählige Prüfungsleistungen des 3. SA nach DPO4 werden in den Master-Studiengang übertragen. Auf nicht widerrufliche Erklärung des Studierenden können sie bis zu einem Umfang von 8 ECTS-Punkten auch als Zusatzfächer oder bis zu einem Umfang von 6 ECTS-Punkten als Studium Generale eingeordnet werden.
  • Die gemäß DPO4 für den 3. Studienabschnitt absolvierten Veranstaltungen werden als Veranstaltungen in den entsprechenden Modulen dieses Gebietes anerkannt.  Dies gilt auch, wenn eine Veranstaltung in keinem der Veranstaltungskataloge der Mastermodule auftaucht. Die Zuordnung zu Modulen wird vom Prüfungsausschuß auf Empfehlung des Modulbeauftragten (s. Modulhandbuch) genehmigt. Einzelne Veranstaltungen müssen mit Veranstaltungen des neuen Masterstudienganges zu einem Modul ergänzt werden.
  • Eine eventuell schon bestandene mündliche Vertiefungsprüfung nach DPO4 wird als bis zu 4 Teilprüfungen in den geprüften LVen mit der einheitlichen Note der Vertiefungsprüfung anerkannt; ist die Projektgruppe Teil der Vertiefungsprüfung so gilt die Note des Projektgruppenscheins. Wurde die mündliche Vertiefungsprüfung noch nicht abgelegt und in den Veranstaltungen des Vertiefungsgebietes wurden keine studienbegleitenden Prüfungen absolviert (was bei der DPO4 notwendig war!), so müssen diese nachgeholt werden. Die mündliche Prüfung nach den Zusammenhängen des Vertiefungsgebiets gemäß der Masterprüfungsordnung ist in jedem Fall noch abzulegen.
  • Eine Projektgruppe gemäß DPO4 wird im Masterstudiengang als Projektgruppenmodul mit der Note des Projektgruppenscheins anerkannt.
  • Eine abgeschlossene Diplomarbeit wird als Master-Arbeit unter Übernahme der Note anerkannt.
  • Nicht bestandene Prüfungen nach DPO4 werden zu den für die neuen Studiengänge entsprechend anerkannten LVs übernommen.
  • Wurde bereits die erste Wiederholung als mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, ist in dem neuen Studiengang nur noch ein weiterer Prüfungsversuch und keine weitere Ergänzungsprüfung mehr möglich.
  • Ein Wechsel ist nicht möglich, nachdem eine zweite Wiederholung nicht bestanden und die mündliche Ergänzungsprüfung noch nicht erfolgreich absolviert wurde.
  • Ein Wechsel in den Master-Studiengang kann nach dem endgültigen Nichtbestehen gemäß DPO4 nicht mehr erfolgen.
  • Ein Wechsel in den Master-Studiengang ist ggf. auch nachträglich - nicht zulässig, wenn die Bachelor-Note gemäß DPO4 schlechter als 3,0 ist.
  • Der Erwerb beider Abschlüsse ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der einzige Weg dazu führt über den Abschluss des Studiums nach DPO4 mit dem Diplom und eine Neueinschreibung in den Masterstudiengang. Hierbei wird geprüft, welche Prüfungsleistungen des Diplomabschlusses schon erbracht sind (Abbildung der Lehrveranstaltungen auf die Mastermodule) und als Leistungen anerkannt werden. Die Konsequenz kann es sein, dass einige Veranstaltungen noch besucht werden müssen. Eine „Doppelnutzung“ der Diplomarbeit ist allerdings ausgeschlossen – es müsste in jedem Falle eine weitere Masterarbeit geschrieben werden. Auch ist dieses Studium ausdrücklich ein Zweitstudium mit allen Konsequenzen betreffs Studiengebühren.