Rahmenrichtlinien für Auslandssemester

Paderborner Studierende sind während eines Auslandssemesters an der ausländischen Hochschule eingeschrieben und belegen dort Veranstaltungen in einem dem in Paderborn vergleichbaren Umfang. Zu einem erfolgreichen Auslandssemester gehört insbesondere, dass sie an den an der Gastuniversität üblichen Prüfungen zum Semesterende teilnehmen.

Das Fach Informatik bemüht sich, durch Etablierung von Hochschulpartnerschaften mit Studierendenaustauschprogrammen Auslandsstudienplätze und z.T. finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Trotzdem müssen die Studierenden erhebliche Eigeninitiative einbringen und oft zusätzliche Qualifikationen (z. B. Sprache) nachweisen. Ihnen können zusätzliche Kosten entstehen: Studiengebühren, Visumsgebühren, Nachweis von Sprachkenntnissen, zusätzliche Krankenversicherung, Reisekosten; Allerdings ist in den meisten Fällen eine substantielle Förderung im Rahmen des Erasmus+ - Programms möglich.

  • Vertiefung fachlicher Kenntnisse, insbesondere auf Gebieten, die nicht in Paderborn abgedeckt werden.
  • Vertiefung fremdsprachlicher Kenntnisse
  • Die persönliche Erfahrung, Teil einer anderen Gesellschaft zu sein, und das Verstehen dieser Gesellschaft
  • Erbringung von Prüfungsleistungen
  • Die Universität Paderborn unterhält mit ausländischen Universitäten formalisierte Partnerschaften, die für das Fach Informatik offen sind und einen Studierendenaustausch vorsehen. Im Rahmen dieser Partnerschaften werden die zur Verfügung stehenden Austauschstudienplätze jährlich in Paderborn ausgeschrieben und von den erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern, die in Paderborn ausgesucht werden, in Anspruch genommen. Für jede aktive Partnerschaft ist eine Angehörige oder ein Angehöriger des Fachs Informatik Programmbeauftragte bzw. Programmbeauftragter.
  • Die an einem Auslandsaufenthalt interessierte Person kontaktiert ein Mitglied des Fachs Informatik, das, falls möglich, mit einer ausländischen Kollegin oder einem ausländischen Kollegen einen Auslandsaufenthalt individuell arrangiert.
  • Die an einem Auslandsaufenthalt interessierte Person kümmert sich in vollständiger Eigenregie um den Auslandsstudienplatz ("Free Mover"). Sie wählt insbesondere die Zieluniversität und muss sich nach den dortigen Auswahlkriterien dort bewerben. Sie konkurriert dabei mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern aus aller Welt.

Als zeitlicher Vorlauf für alle genannten Möglichkeiten ist mindestens ein Dreivierteljahr anzusetzen. Es wird dringend empfohlen, spätestens ein Jahr vor dem geplanten Beginn des Auslandsaufenthalts mit dem Auslandsbeauftragten des Fachs Informatik Kontakt aufzunehmen.

Bei formalisierten Partnerschaften wird in Paderborn folgendermaßen verfahren: Die zur Verfügung stehenden Auslandsstudienplätze werden nach Gastuniversitäten getrennt ausgeschrieben. Um im 5. Fachsemester ein Auslandssemester absolvieren zu können, müssen die Studierenden sich nach Ende des 3. Fachsemesters über das akademische Auslandsamt beim Auslandsbeauftragten des Fachs um die ausgeschriebenen Auslandsstudienplätze bewerben.

Je Gastuniversität und Ausschreibung wird vom Auslandsbeauftragten des Fachs ein Auswahlgremium benannt, das aus der bzw. dem Programmbeauftragten der Partnerschaft und zusätzlich einer oder einem Angehörigen des Fachs Informatik besteht. Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs mit den Kandidatinnen und Kandidaten wird die Vergabe durch das Auswahlgremium getroffen. Je nach Vertrag muss der Auswahl unter Umständen durch die Gastuniversität zugestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss anerkennt nach Absolvierung des Auslandsaufenthalts die erbrachten Leistungen, wenn sie den in Paderborn üblichen Leistungen entsprechen. Die Studierenden müssen dazu die an der Gastuniversität üblichen Leistungsnachweise erwerben und ggf. Bestätigungen durch Hochschullehrerinnen und -lehrer der Gastuniversität vorlegen.