FAQs zu den In­for­ma­tik-Stu­dien­gän­gen an der Uni­ver­si­tät Pa­der­born

Die hier aufgelisteten FAQs sollen bei häufig im Studium auftretenden Fragen helfen. Dabei wird – soweit notwendig - differenziert nach den Regelungen der bisher geltenden Prüfungsordnungen (bis SS 17) und den neuen Prüfungsordnungen (ab WS 17/18).

Stu­di­um In­for­ma­tik all­ge­mein

Für Studierende, die ohne die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei uns das Informatikstudium aufnehmen, bietet unsere Universität Allgemeinbildungsprüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch an. Damit sollen Voraussetzungen erreicht werden, die in Allgemeinbildungsprüfungen an Universitäten notwendig sind. Die Teilnahme an den Allgemeinbildungsprüfungen ist Pflicht. Gute Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sehr wichtig. Wenn Sie diese nicht schon aus der Schulbildung (kein Abitur) mitbringen, bieten die Allgemeinbildungsprüfungen eine gute Gelegenheit sie nachzuholen. Zur Vorbereitung auf die Allgemeinbildungsprüfungen bietet die Universität entsprechende Kurse an. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats: https://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/formalitaeten/bewerbung-ohne-allgemeine-hochschulreife/.

Der genaue Bewerbungsablauf mit Fachhochschulreife ist hier beschrieben.

Al­te Stu­dien­ord­nung

Ab dem 2. Studienabschnitt (5. Semester) haben Sie viele Wahlfreiheiten. Das heißt, Sie können nach individuellen Interessen Ihre Veranstaltungen in den 4 angebotenen Modulen unter den angebotenen Katalogveranstaltungen wählen. Pflicht ist aber für Sie, alle 4 Module vollständig zu absolvieren. Auf dieser Seite finden Sie den 2. Studienabschnitt beschrieben sowie ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt).
Zusätzlich müssen Sie im Modul Schlüsselkompetenzen ein Proseminar (3 LP) absolvieren und regelmäßig an dem verpflichtenden "Mentorenprogramm" (1 LP) teilnehmen.

Besuchen Sie die Informationsveranstaltung zum 2. Studienabschnitt welche jeweils gegen Ende des Sommersemesters angeboten wird (Folien der letzten Info Veranstaltungen hier) Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Neue Stu­dien­ord­nung

Ab dem 2. Studienabschnitt haben Sie viele Wahlfreiheiten. Das heißt, Sie können nach individuellen Interessen Ihre Veranstaltungen in den 4 angebotenen Gebietsmodulen und dem Vertiefungsmodul aus den angebotenen Katalogveranstaltungen wählen. Auf dieser Seite finden Sie den 2. Studienabschnitt beschrieben sowie ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt).

Zusätzlich müssen Sie im Modul Schlüsselqualifikationen ein Proseminar (4 LP) absolvieren und regelmäßig an dem verpflichtenden "Mentorenprogramm" (1 LP) teilnehmen.

Besuchen Sie die Informationsveranstaltung zum 2. Studienabschnitt welche jeweils gegen Ende des Sommersemesters angeboten wird (Folien der letzten Info Veranstaltungen hier). Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Neu­er Stu­dien­gang (ab WS 2017/2018):

Zur Berechnung der Note multipliziert man die eigene Note im Modul mit "Gewicht für die Note" und dividiert anschließend durch die Summe der Notengewichte.

Studienabschnitt Modul Gewichtung Faktor Gewicht für die Note
1. Studienabschnitt
















 
Programmierung 8 1 8
Programmiersprachen 4 1 4
Software Engineering 5 1 5
Datenbanksysteme 5 1 5
Softwaretechnikpraktikum 4 1 4
Gestaltung von Nutzungsschnittstellen 6 1 6
Modellierung 8 1 8
Datenstrukturen und Algorithmen 9 1 9
Berechenbarkeit und Komplexität 6 1 6
Digitaltechnik 5 1 5
Rechnerarchitektur 5 1 5
Systemsoftware und systemnahe Programmierung 9 1 9
Analysis für Informatiker 8 1 8
Lineare Algebra für Informatiker 8 1 8
Stochastik für Informatiker 6 1 6
IT-Sicherheit 5 1 5
Nebenfach 20 1,5 30
Studium Generale 7 1 7
         
2. Studienabschnitt




 
Gebiet Softwaretechnik 6 2 12
Gebiet Algorithmen und Komplexität 6 2 12
Gebiet Daten und Wissen 6 2 12
Gebiet Computersysteme 6 2 12
Vertiefungsgebiet 6 2 12
Schlüsselqualifikation 5 2 10
Abschlussarbeit 12 4 48

 

Stu­dien­gän­ge ab 2009:

Es wird eine gewichtete Notensumme aus allen Modulnoten, der Note der Bachelorarbeit und der Prüfungen des Nebenfachs (nicht das Studium Generale!) gebildet. Es gelten für die relevanten Noten folgende Gewichte:

 

Studienabschnitt Modul ECTS-Punkte Faktor Gewicht für Note
1. -4. Semester










 
Programmiertechnik 16 1 16
Softwaretechnik
(10 ECTS nicht notenrelevant)
4 1 4
Datenbanken Grundlagen 4 1 4
Modellierung 10 1 10
Datenstrukturen und Algorithmen 8 1 8
Einführung in Berechenbarkeit, Komplexität und formale Sprachen 8 1 8
Grundlagen der technischen Informatik und Rechnerarchitektur 10 1 10
Konzepte und Methoden der Systemsoftware 8 1 8
Analysis 8 1 8
Lineare Algebra 8 1 8
Grundlagen Mensch-Maschine-Wechselwirkung 4 1 4
Stochastik 6 1 6
         


5. -6. Semester


 
SWT-IS 8 2 16
MuA 8 2 16
ESS 8 2 16
MMWW 8 2 16
Schlüsselqualifikationen
(1 ECTS nicht notenrelevant)
3 2 6
Bachelorarbeit
(3 ECTS nicht notenrelevant)
12 4 48
         
3. -6. Semester Nebenfach 20 1,5 30
  Summe:     242

Sie können bis zu 30 Leistungspunkte innerhalb von einem Semester vorziehen, wenn Sie mindestens 152 Leistungspunkte im Bachelorstudium erworben und die Bachelorarbeit angemeldet haben. Dies ist nur ein Semester lang möglich. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Prüfungsordnung §11 Abs. 2.

Grundsätzlich können Sie jede Veranstaltung an der Universität, außer Informatikveranstaltungen, als Studium Generale belegen. Weitere Informationen finden Sie unter der Sonderseite zum Thema Studium Generale.

Al­te Prü­fungs­ord­nung

Die Anzahl der ECTS Punkte ist abhängig von dem gewählten Nebenfach:

Insgesamt müssen 25 ECTS-Punkte in Nebenfach und Studium Generale zusammen absolviert werden. Die ECTS-Zahlen für Nebenfächer variieren zwischen 18 und 22 ECTS. Die Leistungen im Studium Generale können im gesamten Studium zeitlich beliebig aufgeteilt werden. Auch ist es nicht zwingend notwendig im Studium Generale Prüfungen zu machen - ECTS-bewertete Leistungsnachweise sind ausreichend.

Neue Prü­fungs­ord­nung

Die Anzahl der ECTS Punkte ist abhängig von dem gewählten Nebenfach:

Insgesamt müssen 25 ECTS-Punkte in Nebenfach und Studium Generale zusammen absolviert werden. Die ECTS-Zahlen für Nebenfächer variieren zwischen 18 und 22 ECTS. Die Leistungen im Studium Generale können im gesamten Studium zeitlich beliebig aufgeteilt werden. Es müssen auch im Studium Generale Prüfungen absolviert werden.

Ja, ein einmaliger Wechsel des Nebenfachs ist möglich auch nach einem endgültigen Nichtbestehen des Nebenfachs. Es muss hier ein formloser Antrag beim Zentralen Prüfungssekretariat Informatik gestellt werden.

Mas­ter­­stu­­di­um

Ihr Bachelorstudium müssen Sie mindestens mit der Note 3,0 bestanden haben um den Master Informatik studieren zu können.

Der extern erworbene Bachelor muss laut Masterprüfungsordnung dem Paderborner Bachelor in Informatik gleichwertig sein. Im Falle eines Bachelor in Informatik einer deutschen Universität kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Gleichwertigkeit gegeben ist. Allerdings kann es im Falle geringer Abweichungen vorkommen, dass der Zugang zum Masterstudiengang nur mit Auflagen (Nachholen von Bachelorveranstaltungen oder Absolvieren von Auflagenkursen (Pre-Master) ermöglicht wird.

Im Falle von Bachelorabschlüssen in informatiknahen Fächern (etwa Bioinformatik, Wirtschaftsinformatik, Informationstechnik) und/oder von Fachhochschulen, Berufsakademien o.ä. ist von einer Gleichwertigkeit nicht von vorneherein auszugehen. In diesen Fällen muss daher eine individuelle Überprüfung der erbrachten Vorleistungen erfolgen. Diese werden typischerweise als Bachelor-Leistungen anerkannt und eine Einstufung in ein entsprechendes (hohes) Fachsemester im Bachelorstudiengang vorgenommen, so dass nach einem oder zwei Semestern im Bachelorstudiengang anschließend der Paderborner Bachelor in Informatik erworben werden und danach der Wechsel in den Masterstudiengang erfolgen kann.

Die Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss Informatik. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Informatik.

Bei internationalen Bewerbern muss ebenfalls die Gleichwertigkeit des Vorstudiums mit dem Paderborner Informatik-Bachelor durch den Prüfungsausschuss überprüft werden. Dabei werden einerseits die individuellen Leistungen, die gesamte Studiengangstruktur und die Einstufung der Universität einbezogen. Ein Nachholen von Leistungen im Rahmen einer Bacheloreinschreibung ist in diesen Fällen meist keine Option, da der Bachelor durchgängig nur in Deutsch unterrichtet wird. Stattdessen sind Auflagenkurse zu absolvieren (Pre-Master). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Infos für ausländische Studierende.

Al­te Stu­dien­ord­nung

Die Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Informatik werden in Modulen erbracht. Es gibt vier Gebiete aus der Informatik, von denen Sie eines als Vertiefungsgebiet wählen. Sie müssen in dem Vertiefungsgebiet 3 Module studieren, in den drei übrigen Gebieten jeweils ein Modul. Ein Modul besteht aus 2 Veranstaltungen. Wählen Sie je nach Interesse Ihre Gebiete mit den entsprechenden Veranstaltungen aus. Beide Veranstaltungen eines Moduls werden gemeinsam mündlich geprüft. Diese müssen nicht innerhalb eines Semesters besucht worden sein. Die mündliche Prüfung kann erst nach Absolvieren beider Veranstaltungen angemeldet werden.

Ein Modul des Vertiefungsgebietes muss ein Seminar beinhalten. Dabei muss dann zuerst das Seminar absolviert werden und benotet sein, bevor eine Modulabschlussprüfung mit der zweiten Veranstaltung stattfinden kann. Ein zweites Seminar kann, muss aber nicht besucht werden. Für die Module III.1.1 und III.1.6 gibt es besondere Regeln.

Zusätzlich zu den vier Gebieten werden Veranstaltungen in einem Nebenfach oder alternativ im Studium Generale im Umfang von 12 ECTS-Punkten absolviert. Außerdem müssen Sie an einer Projektgruppe teilnehmen, welche über 2 Semester läuft. Auf dieser Seite finden Sie eine Beschreibung des Masterstudiengangs Informatik, ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt) sowie einen Verweis auf die letzten Informationsveranstaltungen zum Masterstudiengang Informatik. Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Bei der Planung Ihrer Module im Masterstudiengang ist Ihnen das aktuelle Modulhandbuch behilflich. Sie finden es auf der Seite der Fachstudienberatung Informatik.

Neue Stu­dien­ord­nung

Die Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Informatik werden in Modulen erbracht. Es gibt 5 – demnächst 6 - Focus Areas aus der Informatik, von denen Sie eines als Vertiefungsgebiet wählen. Sie müssen in dem Vertiefungsgebiet 3 Module studieren, sowie mindestens ein Modul in einer zweiten Focus Area. Die 4 weiteren Module können Sie aus beliebigen Focus Areas absolviert wählen. Jedes Modul besteht aus genau einer Veranstaltung. Sie haben also viele Freiheiten, um Veranstaltungen gemäß Ihren Interessen auszuwählen.

Zusätzlich zu den Informatikveranstaltungen aus den Focus Areas werden Veranstaltungen in einem Nebenfach oder alternativ im Studium Generale im Umfang von 12 ECTS-Punkten absolviert. Außerdem müssen Sie an einer Projektgruppe teilnehmen, welche über 2 Semester läuft. Auf dieser Seite finden Sie eine Beschreibung des Masterstudiengangs Informatik, ein Beispiel eines Studienplans (in einer Tabelle dargestellt) sowie einen Verweis auf die letzten Informationsveranstaltungen zum Masterstudiengang Informatik. Bei entstehenden Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung Informatik wenden.

Bei der Planung Ihrer Module im Masterstudiengang ist Ihnen das aktuelle Modulhandbuch behilflich. Sie finden es auf der Seite der Fachstudienberatung Informatik.

Die neu startenden Projektgruppen der Informatik werden jedes Semester in der letzten Vorlesungswoche des Vorsemesters vorgestellt. Ansprechpartner ist Herr Dr. Matthias Fischer. Auf der Projektgruppenseite können Sie sich über aktuell laufende und auch abgelaufene Projektgruppen informieren. Wie man genau eine Projektgruppe belegt finden Sie unter Termine und Ablauf für Vorstellung und Belegung neuer Projektgruppen beschrieben. Eine Projektgruppe kann erst begonnen werden, wenn Sie offiziell im Masterstudiengang eingeschrieben sind.

Al­te Stu­dien­ord­nung

Ein Seminar im Vertiefungsgebiet ist Pflicht. Ein zweites Seminar ist erlaubt; dies kann in jedem beliebigen Gebiet (auch im Vertiefungsgebiet) absolviert werden, darf aber nicht im gleichen Modul wie das erste Seminar liegen. Ein drittes Seminar ist in keinem Fall möglich.

Neue Stu­dien­ord­nung ab WS 17/18

Im neuen Masterstudiengang (ab WS 17/18) brauchen Sie zwei Seminare, im alten Masterstudiengang nur eines.

Nein, grundsätzlich werden alle Prüfungen im Masterstudiengang als mündliche Modulprüfungen über zwei Veranstaltungen durchgeführt. Nur in Härtefällen kann eine Einzelprüfung gewährt werden. Zum Beispiel wenn es sehr schwierig ist, einen gemeinsamen Modulprüfungstermin zu finden, weil einer der Professoren bzw. Prüfer nicht mehr an unserer Universität tätig ist und von außerhalb anreisen muss. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Wenn Sie ein Seminar besucht haben, wird dies bei der Bewertung der Modulprüfung berücksichtigt. Das Ergebnis muss vor Ihrer Modulprüfung als Leistungsnachweis oder Notenmitteilung vom Veranstalter dem Prüfer übermittelt werden.
  2. In den Modulen III.1.1 Modellbasierte Softwareentwicklung und III.1.6 Konstruktive Methoden des Software Engineering können Sie sich auf Wunsch auch über nur eine Veranstaltung prüfen lassen, müssen aber auch vor der Prüfung einen Nachweis der anderen Veranstaltung (unbenotete Teilleistung) vorlegen.

Sie müssen schriftlich bei den Dozenten der zu prüfenden Veranstaltungen einen Prüfungstermin zu Ihrer Modulabschlussprüfung vereinbaren. Hierzu schicken Sie einen E-Mail Vordruck an das entsprechende Sekretariat. Eine genaue Beschreibung zur Vereinbarung eines Prüfungstermins finden Sie hier.

Al­te Stu­dien­ord­nung

Im Masterstudiengang gibt es keine Prüfungen in den einzelnen Veranstaltungen, sondern nur Modulabschlussprüfungen über zwei Veranstaltungen. Bei Nicht- Bestehen einer Modulprüfung kann diese zweimal wiederholt werden. Auch hier gilt: Eine einmal versuchte Modulprüfung muss entweder bestanden oder kompensiert werden. Kompensation ist für maximal 2 Module möglich, da der Zusatzcontainer 16 ECTS-Punkte umfasst. Die Kompensation kann neben dem Vermeiden eines endgültigen Scheiterns des Studiums dazu genutzt werden, "mehr" zu studieren oder auch die Noten in einem nicht so gut gelungenen Modul zu verbessern.

Neue Stu­dien­ord­nung

Bei Nicht-Bestehen einer Modulprüfung kann diese zweimal wiederholt werden. Auch hier gilt: Eine einmal versuchte Modulprüfung muss entweder bestanden oder kompensiert werden. Kompensation ist für maximal 3 Module möglich, da der Zusatzcontainer 18 ECTS-Punkte umfasst. Die Kompensation kann neben dem Vermeiden eines endgültigen Scheiterns des Studiums dazu genutzt werden, "mehr" zu studieren oder auch die Noten in einem nicht so gut gelungenen Modul zu verbessern.

Nein, bei einer Wiederholung der Modulprüfung können auch andere Veranstaltungen gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit ein ganzes Modul, d.h. zwei Veranstaltungen, zu kompensieren (Zusatzleistungen, Container) und dafür im gleichen Modul zwei andere Veranstaltungen als Prüfungen zu wählen. Ansonsten gilt grundsätzlich: Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Ab­­schluss­a­r­­beit

Überlegen Sie, für welches Fachgebiet Sie sich besonders interessieren und welches Ihnen am meisten Spaß macht. Aktuell werden Bachelor- und Masterarbeiten auf den Internetseiten der jeweiligen Professoren und ihren Fachgebieten angeboten sowie auf den Aushängen an den Informationstafeln an den üblichen Orten. Offene Abschlussarbeiten finden Sie ebenfalls auf folgender Webseite angeboten: https://cs.uni-paderborn.de/studium/studieninhalte/offene-abschlussarbeiten/.  Bei Interesse an einer angebotenen Arbeit oder generell an dem Arbeitsgebiet einer Fachgruppe sprechen Sie einen Mitarbeiter oder gehen Sie in die Sprechstunde des Professors. Ein guter Tipp ist auch der Besuch der Oberseminare, wo andere Studierende ihre Abschlussvorträge präsentieren und somit eine Idee für Ihr eigenes Thema entstehen kann. Oder sprechen Sie Dozenten nach der Vorlesung an, fragen Sie den Betreuer Ihrer Projektgruppe (Masterarbeit) oder gehen Sie zu Ihrem Mentor.

Ja, Sie können in einer Firma arbeiten und dort eine Idee für eine Abschlussarbeit entwickeln oder vorgeschlagen bekommen. Dann müssen Sie allerdings mit der Idee (und empfehlenswert auch einem Gesprächspartner aus der Firma) bei einem Professor vorbeischauen und sie/ihn überzeugen, dass das Thema für eine Abschlussarbeit geeignet ist und dass sie/er die Betreuung übernimmt. Formal kann nur ein Hochschullehrer die Abschlussarbeit betreuen, kann dabei aber von einem Firmenvertreter unterstützt werden. Dieser spielt aber formal in dem Verfahren keine Rolle.

Al­te Stu­dien­ord­nung

Laut Prüfungsordnung können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie alle Modulprüfungen der ersten beiden Semester bestanden haben und von den Veranstaltungen im Hauptfach (Informatik und Mathematik) des ersten Studienabschnitts (1.-4. Semester) mindestens 79 ECTS-Punkte bestanden haben. Falls Sie nahe an dieser Grenze sind, kann der Prüfungsausschuss diese Grenze auf Antrag absenken.

Die Masterarbeit können Sie anmelden, wenn Sie Modulprüfungen im Umfang von 54 ECTS-Punkten absolviert haben.

Für beide Fälle gilt zusätzlich, dass Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Arbeitsplan (Zielvereinbarung) vereinbart haben müssen. Dieser Plan beschreibt Ihre Arbeit und stellt damit eine Art Pflichtenheft dar. Sie enthält die Punkte Problembeschreibung, Motivation, Zielsetzung, Gliederung der Arbeit und Zeitplanung. Wenn der Arbeitsplan steht, beantragen Sie die Ausgabe der Arbeit über PAUL. Lesen Sie dazu die (Anleitung zur Anmeldung von Abschlussarbeiten) in PAUL.

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss den Antrag unterschreiben und dann auch in Absprache mit Ihnen den endgültigen Laufzeitbeginn eintragen. Ab dann haben Sie 5 Monate Zeit bis zur Abgabe.

Neue Stu­dien­ord­nung

Laut Prüfungsordnung können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie alle Modulprüfungen des ersten Studienabschnitts bestanden haben.

Die Masterarbeit können Sie anmelden, wenn Sie Modulprüfungen im Umfang von 48 ECTS-Punkten und davon mindestens 18 ECT-Punkte in der Specialisation Area (Vertiefung) absolviert haben. Das Thema der Masterarbeit muss aus der Specialisation Area gewählt werden. Spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen eventuell auferlegte PreMaster Kurse bestanden sein.

Für beide Fälle gilt zusätzlich, dass Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Arbeitsplan (Zielvereinbarung) vereinbart haben müssen. Dieser Plan beschreibt Ihre Arbeit und stellt damit eine Art Pflichtenheft dar. Sie enthält die Punkte Problembeschreibung, Motivation, Zielsetzung, Gliederung der Arbeit und Zeitplanung. Wenn der Arbeitsplan steht, beantragen Sie die Ausgabe der Arbeit über PAUL. Lesen Sie dazu die (Anleitung zur Anmeldung von Abschlussarbeiten) in PAUL.

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss den Antrag unterschreiben und dann auch den endgültigen Laufzeitbeginn eintragen. Ab dann haben Sie 5 Monate Zeit bis zur Abgabe.

Sie müssen selbst einen individuell begründeten Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit beim Zentralen Prüfungssekretariat stellen.

Die Begründung sollte deutlich machen, dass die Verzögerung der Bearbeitung nicht aus persönlichen sondern aus sachlichen, von Ihnen nicht zu verantwortenden, Gründen entstanden ist. Bei Bachelorarbeiten können Sie einmalig Verlängerung der Abgabefrist um zwei, bei Masterarbeiten um sechs Wochen beantragen. Dieser Antrag muss spätestens eine Woche vor Ablauf der regulären Frist gestellt und von der Betreuerin/dem Betreuer gegengezeichnet werden.

Job

Sprechen Sie die Mitarbeiter der Fachgruppen an oder fragen Sie direkt beim Professor. Oft wissen auch Studierende, welche bereits als SHK arbeiten, wo noch SHKs gebraucht werden. Besonders zu Beginn des Semesters finden Sie Stellenanzeigen auf den Webseiten der Fachgruppen sowie an ihren Informationstafeln.

Regelmäßig werden auch Stellen über den Studierenden Mailverteiler angeboten.

Es gibt einen speziellen Jobs-Verteiler für die Fakultät EIM. Dort kann man sich eintragen um sämtliche Job-Angebote zu erhalten. Eintragen ist möglich unter lists.upb.de.

Der Name des Job-Verteilers ist Jobs-eim@upb.de. Wie man sich in diesem Verteiler anmeldet und weitere Informationsquellen für Jobs werden auf der Webseite der Fachschaft Informatik beschrieben.

Es finden regelmäßig fachübergreifende Jobmessen an der Universität Paderborn statt. Zum Beispiel die Firmenkontaktmesse LookIn; Das Institut für Informatik organisiert in der Regel einmal im Jahr ein Messeangebot für Studierende.

www.jobmessen.de

https://www.t5-karriereportal.de

Melden Sie sich frühzeitig, am besten im letzten Semester Ihres Studiums bei der Arbeitsagentur.