Rahmenrichtlinien für Bachelorarbeiten

Eine Bachelorarbeit umfasst die Bearbeitung eines Themas mit schriftlicher Ausarbeitung und einer mündlicher Präsentation der Ergebnisse. Der Studierende soll zeigen, dass er innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema der Informatik auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden bearbeiten kann. Die Aufgabe einer Bachelorarbeit kann beispielsweise die Entwicklung von Software, Hardware, eine Beweisführung oder eine Literaturrecherche umfassen. Die Bachelorarbeit ist im Studienplan neben weiteren Lehrveranstaltungen im 6. Semester vorgesehen.

2.1 Themenvergabe
Jeder Professor, aber auch jeder promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts für Informatik, der bereits selbständig gelehrt hat (nicht nur Übungen), kann als Betreuer ein Thema vergeben. Dabei können Themenvorschläge des Studierenden berücksichtigt werden. Der Studierende sucht sich zunächst einen Betreuer - etwa in den Sprechstunden von Dozenten oder am Rande von Lehrveranstaltungen - und meldet sich dann vor Beginn der Arbeit (noch ohne Themenfestlegung, aber mit Festlegung auf einen Betreuer) im Prüfungssekretariat an. Diese dort gegengezeichnete Anmeldung weist den Studierenden als jemanden aus, der eine Bachelorarbeit anfangen kann.
Nach einer informellen Einigung auf ein Thema erstellt der Studierenden in Abstimmung mit dem Betreuer einen Arbeitsplan. Für diese Phase ist rund 1 Monat Teilzeittätigkeit (3 ECTS) vorgesehen. Die Arbeitsplanung sollte deshalb das Thema schon angemessen gründlich explorieren und die anschließende Bearbeitung sorgfältig planen. Das Ergebnis ("Proposal") sollte diese Tätigkeit durch inhaltliche Tiefe und Vollständigkeit der betrachteten Aspekte angemessen darstellen. Er sollte die folgenden Elemente enthalten: Beschreibung der zu bearbeitenden Aufgabe, Motivation der Arbeit, explizite Formulierung der Zielsetzung, Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten um das Ziel zu erreichen, einschließlich eines zugehörigen Zeitplans, sowie eine Aufstellung einer vorläufigen Gliederung der schriftlichen Ausarbeitung. Wenn sich der Kandidat und der Betreuer betreffs des Arbeitsplans einig sind, kann die formale Anmeldung erfolgen.


2.2 Betreuung
Das Niveau der Bachelorarbeit ist auf die Studieninhalte bis zum 5. Semester abgestimmt. Die vorausgesetzten Kenntnisse und ihr Erwerb sollten vor Ausgabe des Themas geklärt sein.
Der Betreuer stellt sicher, dass die Bachelorarbeit in der vorgesehenen Zeit sinnvoll abgeschlossen werden kann. Er steht während der gesamten Bearbeitungszeit beratend zur Verfügung und überzeugt sich in regelmäßigen Abständen vom Fortgang der Arbeit. Bei auftretenden Problemen greift er gegebenenfalls steuernd ein, wenn sich herausstellt, dass das Thema in der vorgesehenen Form nicht bearbeitet werden kann oder eine Überschreitung der in der Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungsdauer droht.
Der Betreuer gibt rechtzeitig vor der Abgabe Hilfestellung bei der schriftlichen Ausarbeitung und weist auf Mängel hin.
Der Studierende hat ebenfalls Anspruch auf Betreuung zur Präsentation. Der Betreuer berät bei der Auswahl geeigneter Präsentationsmittel und weist auf häufig gemachte Fehler hin. Er sollte die Möglichkeit eines inhaltlich gekürzten Probevortrages bieten, da dies eventuell der erste umfangreichere und benotete Vortrag (die Bewertung des Vortrags geht in die Bewertung der Bachelorarbeit ein) ist.


2.3 Zeitdauer
Der erstellte Arbeitsplan ist ein formal notwendiges Element der Anmeldung beim Prüfungssekretariat. Er muss vom Betreuer gegengezeichnet werden und zusammen mit dem durch die Themenstellung und die Angabe des Beginns der Laufzeit ergänzten Antrag auf Bachelorarbeit beim Prüfungsamt zur Genehmigung eingereicht werden. Von dem auf dem Antrag eingetragenen Zeitpunkt an läuft die vorgesehene Bearbeitungszeit von fünf Monaten. Bei der  Absprache der geplanten Laufzeit muss die einmonatige Arbeitszeit an der Arbeitsplanung entsprechend berücksichtigt werden. Die Bachelorarbeit wird mit einem Arbeitsaufwand von 9 Wochen Vollzeitarbeit eingeplant, was ungefähr einer 50%-Teilzeitarbeit über 5 Monate entspricht. Dies ist in etwa die Hälfte des Zeitaufwandes für eine Masterarbeit. Das Ausgabedatum und die Festlegung des Beginns der offiziellen Bearbeitungszeit werden vom Betreuer auf dem Anmeldebogen dokumentiert und an das Prüfungssekretariat weitergeleitet. Über die daraus resltierenden Pflichten des Kandidaten erhält dieser nach kurzer Zeit eine schriftliche Benachrichtigung vom Prüfungssekretariat.
Das Thema kann einmalig innerhalb des ersten Monats nach der Ausgabe zurückgegeben werden.


2.4 Schriftliche Ausarbeitung
Die schriftliche Ausarbeitung ist der wesentliche Repräsentant der Arbeit. In ihr werden die Ergebnisse der Arbeit und der Umgang mit möglicherweise aufgetretenen Problemen dokumentiert. Die Bachelorarbeit ist im Stil einer wissenschaftlichen Abhandlung anzufertigen. Dazu gehören insbesondere auch eine Zusammenfassung, eine Gliederung und ein Verzeichnis der in der Arbeit verwendeten Literatur. Wurde im Rahmen der Arbeit auch implementiert, so sollten Struktur, Arbeitsweise und Schnittstellen präzise beschrieben werden. Eine Integration der Softwaredokumente in die Ausarbeitung ist verzichtbar. Allerdings sollte das Softwaresystem einschließlich Quellcode dem Betreuer zur Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zur Abgabe in Papierform sollte dem Betreuer die schriftliche Ausarbeitung in elektronischer Form in einem gängigen Format (PDF) zur Verfügung gestellt werden.


2.5 Mündliche Präsentation
In der mündlichen Präsentation soll der Studierende den wesentlichen Inhalt der Arbeit in einem Vortrag von ca. 20 bis 30 Minuten Dauer darstellen. Der Studierende soll hiermit die Fähigkeit einüben, fachliche Themen geeignet aufzuarbeiten und verständlich zu präsentieren.  Im Anschluss an die Präsentation werden dem Studierenden seine Stärken und Schwächen beim Vortragen benannt und Verbesserungsvorschläge gemacht.


2.6 Archivierung
Der Kandidat verpflichtet sich bei Abgabe der Arbeit ein Exemplar für mindestens 5 Jahre jederzeit zugänglich zu halten. Das Fach Informatik bzw. die Universität archiviert die abgegebenen und angenommenen Bachelorarbeit nicht.

Die bei einer Bachelorarbeit erbrachten Leistungen sollten intern zur Notenfindung getrennt bewertet werden. Im Wesentlichen können folgende Teilleistungen unterschieden werden, wobei die Aufzählung nach absteigender Gewichtung sortiert ist:

Schriftliche Ausarbeitung

Den größten Teil der Gesamtnote soll die schriftliche Ausarbeitung ausmachen. Hier soll beurteilt werden, wie gut es dem Studierenden gelungen ist, das Thema verständlich darzustellen, d.h. wie gut er das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen konnte. Auch äußere Form, Illustration, Sprache und Stil fließen in die Bewertung ein.

Ergebnisse der Arbeit

Ergebnisse der Arbeit können von verschiedener Art sein: kleinere Software-Produkte, Hardware-Produkte, empirisch gewonnene Aussagen, eine Beweisführung, eine Literaturrecherche oder ein Mischung davon. Die zu beurteilende Qualität des Ergebnisses schließt die methodische Vorgehensweise ein.

Arbeitsweise

Mit der Arbeitsweise soll beurteilt werden, wie zielstrebig und selbstständig das Thema bearbeitet wurde.

Vortrag

Beurteilt werden die inhaltliche Aufbereitung, die Darstellung mit Hilfe visueller Hilfsmitteln (z.B. Folien), die rhetorischen Qualitäten sowie die Fähigkeit, auch kritischen Fragen standzuhalten. 
Da dieser Vortrag möglicherweise der erste im Studium sein wird, steht hier der Übungszweck im Vordergrund. Deshalb soll diese Bewertung nur gering in die Teilnote einfließen.

Die Bachelor-Prüfungsordnung sieht eine Zweitbewertung durch einen zweiten Prüfenden vor. Dieser wird vom Prüfungsausschuss zufällig ausgewählt; Vorschläge seitens des Studierenden sind allerdings zulässig.

In der Informatik sind aufgrund der Natur des Faches Bachelorarbeiten nicht selten, die in Zusammenwirken mit anderen Instituten oder auch universitätsexternen Stellen (Industrie) entstehen. Insbesondere schreiben Studierende ihre Arbeit manchmal mit einer Thematik und in einem entsprechenden Institut, die zu ihrem Nebenfach passt. In beiden Fällen ist die Themenstellung sorgfältig zu prüfen und eine kompetente "vor-Ort-Betreuung" sicherzustellen. Auch wenn die Bachelorarbeit im Nebenfach angefertigt wird und ein Prüfer des Nebenfachs die Betreuung übernimmt, muss ein Hochschullehrer des Fachs Informatik in Paderborn die Themenstellung geprüft haben und von Anfang an die Arbeit mit betreuen. Es genügt nicht, dass der Informatik-Betreuer erst bei Abgabe als Zweitgutachter auf den Plan tritt.


Soll die Bachelorarbeit außerhalb der Universität z.B. bei einer Firma durchgeführt werden, so soll darauf geachtet werden, dass der Kandidat hinsichtlich seiner Arbeit nicht in unternehmensinterne Sachzwänge (Termine, finanzielle Abhängigkeit, Wahrung von Betriebsgeheimnissen) gerät. In diesem Sinne muss die "Freiheit der Lehre" gewährleistet sein. Die Firmen sind darauf hinzuweisen, dass die Arbeit (d.h. die schriftliche Ausarbeitung) grundsätzlich öffentlich zugänglich ist. In besonderen Fällen (z. B. wegen beantragter Patente) kann eine überschaubare Frist bis zur Veröffentlichung (Sperrvermerk) akzeptiert werden. Dem Betreuer bzw. Gutachter müssen alle Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt werden.