Rahmenrichtlinien für Masterarbeiten

Vorbemerkung: Die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Informatik ist die Masterarbeit

In der Masterarbeit zeigt der Kandidat seine Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an einem angemessen anspruchsvollen Thema, das auch Gelegenheit zur Entfaltung eigener Ideen gibt. Auf der Grundlage des "state-of-the-art" sollen die Methoden der Informatik systematisch angewendet werden.

Die Masterarbeit muss in der Specialization Area geschrieben werden. Der Betreuer stellt sicher, dass die Ziele der Arbeit in der vorgesehen Zeit erreicht werden können. Er steht während der gesamten Bearbeitungszeit zur Beratung zur Verfügung. Er soll sich in regelmäßigen Abständen vom Fortgang der Arbeit überzeugen und eventuellen Fehlentwicklungen, z.B. Gefährdung der Zielsetzung oder drohende Zeitüberschreitung, entgegensteuern. Er berät auch bei der Erstellung der schriftlichen Arbeit rechtzeitig vor deren Abgabe.

Den Beginn der Masterarbeit meldet der Kandidat im Prüfungssekretariat an; die Ausgabe des Themas und die Festlegung des Beginns der offiziellen Bearbeitungszeit werden anschließend vom Betreuer dokumentiert und an das Prüfungssekretariat weitergeleitet. Die vorausgesetzten Kenntnisse und ihr Erwerb sollten vor Ausgabe des Themas geklärt sein.

Für die Masterarbeit besteht die formale Verpflichtung des Erstellens eines sogenannten Arbeitsplans. Für diese Phase ist rund 1 Monat Vollzeittätigkeit (5 ECTS) vorgesehen. Die Arbeitsplanung sollte deshalb das Thema schon angemessen gründlich explorieren und die anschließende Bearbeitung sorgfältig planen. Das Ergebnis ("Proposal") sollte diese Tätigkeit durch inhaltliche Tiefe und Vollständigkeit der betrachteten Aspekte angemessen darstellen. Der Arbeitsplan sollte die folgenden Elemente enthalten: Beschreibung der zu bearbeitenden Aufgabe, Motivation der Arbeit, explizite Formulierung der Zielsetzung, Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten um das Ziel zu erreichen einschließlich eines zugehörigen Zeitplans, sowie eine Aufstellung einer vorläufigen Gliederung der schriftlichen Ausarbeitung. Der Arbeitsplan muss vom Betreuer gegengezeichnet werden und zusammen mit dem Antrag auf Masterarbeit beim Prüfungsamt zur Genehmigung eingereicht werden. Von diesem Zeitpunkt an läuft die vorgesehene Bearbeitungszeit von fünf Monaten, wobei der mit dem Betreuer vereinbarte Beginn der Bearbeitungszeit die einmonatige Arbeitszeit an der Arbeitsplanung entsprechend berücksichtigt.

Die schriftliche Ausarbeitung ist der wesentliche Repräsentant der Arbeit. Sie beschreibt sowohl eine treffende und verständlich Beschreibung der bearbeiteten Aufgabe, das Ergebnis der Arbeit, als auch den Weg, der zu dem Ergebnis führte. Sie soll auch Entscheidungen über Methoden oder Entwurfsalternativen begründen, die im Rahmen der Arbeit getroffen wurden. Die Masterarbeit ist im Stil einer wissenschaftlichen Abhandlung anzufertigen. Dazu gehören insbesondere auch eine Zusammenfassung, eine Gliederung, eine Darstellung des "state-of-the-art", und ein Verzeichnis der in der Arbeit verwendeten Literatur. Wurde im Rahmen der Arbeit auch implementiert, so sollten Struktur, Arbeitsweise und Schnittstellen präzise beschrieben werden. Eine Integration der Softwaredokumente in die Ausarbeitung ist verzichtbar. Allerdings sollte das Softwaresystem einschließlich Quellcode dem Betreuer zur Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zur Abgabe in Papierform beim Prüfungsamt sollte dem Betreuer die schriftliche Ausarbeitung in elektronischer Form in einem gängigen Format (PDF) zur Verfügung gestellt werden.

Die Verteidigung der Arbeit, d.h. der institutsöffentliche Vortrag mit anschließender wissenschaftlicher Aussprache ist ebenfalls Bestandteil der Masterarbeit. Hier muss der Kandidat die Ergebnisse seiner Arbeit pointiert in einem 30-45-minütigen Vortrag darstellen und anschließend einem Fachpublikum (in der Regel im Oberseminar des Betreuers) Rede und Antwort stehen. Die Verteidigung sollte idealerweise zeitnah um die Abgabe der Arbeit herum stattfinden.

Die verschiedenen Leistungen, aus denen die Arbeit besteht, sollten intern zur Notenfindung getrennt bewertet werden. Im Wesentlichen können folgende Teilleistungen unterschieden werden. Die Reihenfolge der Aufzählung soll das Gewicht der Teilaspekte widerspiegeln.

Ergebnisse der Arbeit. Das größte Gewicht sollten die Ergebnisse der Arbeit erhalten, die von verschiedener Art sein können: Theoreme, Software-Produkte, Hardware-Produkte, empirisch gewonnene Aussagen oder eine Mischung davon. Die zu beurteilende Qualität der Ergebnisse schließt die methodische Vorgehensweise, die zu ihnen führte, ein.

Schriftliche Arbeit. Auch der schriftlichen Ausarbeitung als Hauptrepräsentant der Arbeit kommt besonderes Gewicht zu. Hier soll beurteilt werden, in welchem Umfang es dem Diplomanden gelungen ist, Ergebnisse und Vorgehensweise dem fachkundigen Leser verständlich zu machen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, Unwesentliches wegzulassen. Äußere Form, Illustration, Sprache und Stil fließen ebenfalls in die Bewertung ein.

Arbeitsweise. Mit der Arbeitsweise soll beurteilt werden, wie zielstrebig und selbständig das Thema bearbeitet wurde.

Vortrag und Aussprache. Beurteilt werden die inhaltliche Aufbereitung, die Darstellung mit Hilfe visueller Hilfsmittel (z.B. Folien), die rhetorischen Qualitäten sowie die Fähigkeit, auch kritischen Fragen standzuhalten.

In der Informatik sind aufgrund der Natur des Faches Masterarbeiten nicht selten, die in Zusammenwirken mit anderen Instituten oder auch universitätsexternen Stellen (Industrie) entstehen. Insbesondere schreiben Studierende ihre Arbeit manchmal mit einer Thematik und in einem entsprechenden Institut, die zu ihrem Nebenfach passt. In beiden Fällen ist die Themenstellung sorgfältig zu prüfen und eine kompetente "vor-Ort-Betreuung" sicherzustellen. Auch wenn die Masterarbeit im Nebenfach angefertigt wird und ein Prüfer des Nebenfachs die Betreuung übernimmt, muss ein Hochschullehrer des Fachs Informatik in Paderborn die Themenstellung geprüft haben und von Anfang an die Arbeit mit betreuen. Es genügt nicht, dass der Informatik-Betreuer erst bei Abgabe als Zweitgutachter auf den Plan tritt.

Soll die Masterarbeit außerhalb der Universität z.B. bei einer Firma durchgeführt werden, so soll darauf geachtet werden, dass der Kandidat hinsichtlich seiner Arbeit nicht in unternehmensinterne Sachzwänge (Termine, finanzielle Abhängigkeit, Wahrung von Betriebsgeheimnissen) gerät. In diesem Sinne muss die "Freiheit der Lehre" gewährleistet sein. Die Firmen sind darauf hinzuweisen, dass die Arbeit (d.h. die schriftliche Ausarbeitung) grundsätzlich öffentlich zugänglich ist. In besonderen Fällen (z. B. wegen beantragter Patente) kann eine überschaubare Frist bis zur Veröffentlichung akzeptiert werden. Dem Betreuer bzw. Gutachter müssen alle Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt werden.

Der Kandidat verpflichtet sich bei Abgabe der Arbeit ein Exemplar für mindestens 5 Jahre jederzeit zugänglich zu halten. Das Fach Informatik bzw. die Universität archiviert die abgegebenen und angenommenen Masterarbeiten nicht.