Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland oder in Paderborn vor dem Antritt des Studiums erbracht wurden, können bei entsprechender Gleichwertigkeit mit Prüfungsleistungen des Studiengangs Informatik anerkannt werden. Als erster Schritt ist es sinnvoll, die an der Heimatuniversität erbrachten Leistungen aufzustellen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Kontaktieren Sie hierzu bitte die Fachstudienberatung der Informatik.

Du bist auf der Suche nach den Anerkennungsmöglichkeiten im Lehramtsstudium oder Computer Engineering? Dann findest du die Informationen dazu hier:

An­er­ken­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen

Für die endgültige Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Das Formular findest du auf der Seite vom Zentralen Prüfungssekretariat Informatik. Du kannst es bei der Fachstudienberatung der Informatik einreichen. Suche dir dazu am besten die Sprechstunde der Fachstudienberatung Informatik auf und bringe folgende Unterlagen mit:

  • den so weit wie möglich vorausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
  • im Falle von in Paderborn erbrachten Prüfungsleistungen
    • eine Notenbestätigung der erbrachten Leistungen. Ein Screenshot aus PAUL ist hier ausreichend
  • im Falle von nicht in Paderborn erbrachten Prüfungsleistungen
    • eine offizielle Notenbestätigung der erbrachten Leistungen (Original oder beglaubigte Kopie) vom dortigen Prüfungsamt
       
    • falls möglich, bringe Unterlagen mit, aus denen die Inhalte der Lehrveranstaltungen hervorgehen, die du anerkannt bekommen möchtest, bzw. suche dir entsprechende Verweise auf Veranstaltungsbeschreibungen im Internet heraus
       
  • zusätzlich für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen
                                     
    • bei Vorliegen von Zeugnissen, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische
    • eine Bescheinigung des International Office über die Anerkennungsmöglichkeiten der Prüfungsleistungen der ausländischen Universität

Falls alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Anerkennung sofort ausgesprochen und an das Prüfungsamt weitergegeben werden.