Abwicklung DPO3, H2-Studiengang
Information des Prüfungsausschusses Informatik, Juli 2003 / Ergänzung am 24.10.2005
Die Gültigkeit der "alten" Diplomprüfungsordnung 3 (DPO3) läuft zum Ende des Sommersemesters 2003 (also genau am 30.09.2003) aus. Das bedeutet aber nicht , dass das Studium nach DPO3 einschließlich Diplomarbeit zu diesem Zeitpunkt komplett abgeschlossen sein muß.
Bei DPO3 besteht die Diplomhauptprüfung aus
- einer Prüfung im Nebenfach
- je einer mündlichen Prüfung in Praktischer Inf., Theoretischer Inf. und im Vertiefungsgebiet Inf
- der Diplomarbeit.
Die von den Professoren der Informatik beschlossene Regelung besagt folgendes:
- Nach DPO3 darf jeder abschließen, der zwei (der vier oben genannten) Informatik-Prüfungsleistungen bis zum 30.09.03 bestanden hat (nicht nur versucht!).
- Danach müssen die fehlenden Fachprüfungen bis zum Ende des WS 03/04 (31.03.2004) und die fehlende Diplomarbeit bis Ende des SS 04 (30.09.2004) abgeschlossen sein.
- Die absolvierte Nebenfachprüfung oder Teile davon sind ohne Belang für eine mögliche Beendigung des Studiums nach DPO3.
Ergänzung am 24.10.2005: Die letzte Nebenfachprüfung muss bis zum 30. September 2006 absolviert worden sein.
Diese Regelung betrifft ausschließlich den H2-Studiengang nach DPO3. Der H1-Studiengang (ehemaliger FH-Studiengang) nach DPO3 ist davon nicht betroffen und kann auch über den 30.9.2003 hinaus fortgesetzt werden.