Ab­schluss­a­r­bei­ten

Sowohl der Bachelor, als auch der Master enthalten eine Abschlussarbeit. Aktuell angebotene Bachelor- und Masterarbeiten sind entweder online auf unserer Übersicht zu den jeweiligen Fachgruppen oder als Aushang bei deren Büroräumen zu finden.

Anmeldung einer Abschlussarbeit

Das Vorgehen bei der Anmeldung und Durchführung von Bachelor- und Masterarbeit ist nahezu identisch, weswegen es im Folgenden gemeinsam abgebildet wird. Wichtige Hinweise zu Unterschieden finden sich darunter.

Die Bearbeitung einer Abschlussarbeit dauert in der Regel 5 Monate (Bachelor: Teilzeit; Master: Vollzeit). Dieser Bearbeitungszeit geht allerdings die Erstellung eines Arbeitsplans durch den Studierenden voraus für den in etwa ein weiteren Monat Arbeit angesetzt ist, sodass insgesamt der Aufwand für eine Abschlussarbeit 6 Monate beträgt.

Schritt 1. Der/die Student*in spricht mit verschiedenen potenziellen Betreuer*innen.

Schritt 2. Der/die Student*in entscheidet sich für eine*n von ihnen.

Schritt 3. Innerhalb der nächsten vier Wochen wird das Thema verfeinert. In dieser Phase werden mit dem/der Betreuer*in die zu bearbeitende Aufgabe und Zielsetzung besprochen sowie Phasen und Meilensteine definiert. Dies ist normalerweise ein iterativer Prozess, bei dem ein erster Entwurf erstellt wird, mit dem/der Betreuer*in besprochen wird, ein zweiter Entwurf erstellt, erneut besprochen und in weiteren Entwürfen verfeinert wird. Normalerweise wird der dritte oder vierte Entwurf der Arbeitsplan oder Proposal sein. Während dieses Schritts wird das Thema der Arbeit konkret, während sich der Schwerpunkt noch verschieben kann. Die Arbeit kann in dieser Phase sogar ohne Konsequenzen (außer dem Verlust der investierten Arbeitszeit) abgebrochen oder die Betreuungsperson gewechselt werden. Die Einhaltung der vier Wochen wird nicht streng durchgesetzt und ist grundsätzlich als Schutzmechanismus für die Studierenden gedacht. Während dieses Schrittes sollte auch mit der ersten Betreuungsperson über eine zweite Betreuungsperson gesprochen werden. Normalerweise schlägt die erste Betreuungsperson eine*n Zweitbetreuer*in vor, aber der/die Student*in kann auch eigene Vorschläge machen. Es liegt in der Verantwortung der ersten Betreuungsperson zu überprüfen, ob die zweite Betreuungsperson berechtigt ist.

Schritt 4. Der/die Student*in reicht das Formular “Zulassung zur Bachelorarbeit”/“Zulassung zur Masterarbeit” beim Prüfungsmangement via PAUL ein. Es gibt keine strikte Frist, wann dies geschehen muss, aber es sollte nicht Monate vor Schritt 3 passieren, sondern währenddessen und nicht zu nah am Ende von Schritt 3.

Schritt 5. Das Prüfungsmanagement prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, und schaltet im positiven Fall das Anmeldungsformular frei. Der/die Student*in sollte sein bzw. ihr PAUL-Konto im Blick behalten, um mitzubekommen, wenn das Formular freigeschaltet ist.

Schritt 6. Der/die Student*in hält den Antrittsvortrag für die Arbeit. In diesem sollte es hauptsächlich um die Vorstellung des Themas und Arbeitsplans gehen und noch nicht um konkrete Ergebnisse. Hierbei sind Erst- und Zweitprüfer*in anwesend. Im Anschluss kann mit dem Feedback der Arbeitsplan verbessert, der Fokus erneut verschoben werden oder Ähnliches. Es gibt keine formale Anforderung, dass die Schritte 4 und 5 zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein müssen, aber idealerweise sind sie es. Andernfalls kann die Arbeit möglicherweise zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet werden, was die Arbeit stören könnte, bevor sie technisch begonnen hat.

Schritt 7. Der/die Student*in füllt das Anmeldeformular aus, einschließlich des genauen Titels, des Startdatums und der Namen der Betreuungspersonen. Das ausgefüllte und vom Studierenden unterschriebene Anmeldeformular sowie der aktualisierte Arbeitsplan werden an die Betreuungsperson geschickt und von ihr unterschrieben.

Schritt 8. Der/die Erstgutachter*in schickt das unterschriebene Formular an das Prüfungsmanagement. Geschickterweise verbleibt eine Kopie im Sekretariat des/der Erstgutachterin für den Fall, dass irgendwas schiefgeht. Falls es Änderungen gegenüber dem von dem/der Student*in geschickten Formular gibt (Laufzeitbeginn, Zweitgutachter*in o. ä.), sollten diese explizit in der Nachricht an das Prüfungsmanagement benannt werden. Falls der/die Erstgutachter*in das Formular aus irgendwelchen Gründen nicht unterschreiben kann, schreibt er bzw. sie die erforderlichen Angaben in eine Mail an das Prüfungsmanagement und bestätigt, dass das Proposal und der Arbeitsplan vorliegen.

Schritt 9. Der/die Erstgutachter*in informiert den/die Zweitgutachter*in (am einfachsten per Kopie der Mail an das Prüfungsmanagement) und schickt ihm bzw. ihr das Proposal und den Arbeitsplan per E-Mail zu. Das Prüfungsmanagement informiert den Studenten bzw. die Studentin per Brief und Eintragung in PAUL über die erfolgte Anmeldung und den Abgabetermin.

Schritt 10. Die Arbeit wird geschrieben. Hierfür sind 5 Monate vorgesehen. Es kann sofort damit begonnen werden, auch bevor Schritt 9 abgeschlossen ist. Wenn die Arbeit nicht mit den Daten angemeldet werden kann, die im Formular angegeben wurden (wie z.B. die Benennung eines/einer Zweitbetreuer*in, der/die nicht berechtigt ist, das Zurückdatieren des Beginns der Arbeit oder der Versuch, sich in einem Bereich zu spezialisieren, in dem dies nicht möglich ist (Masterarbeit)), sollte so schnell wie möglich die Betreuungsperson und/oder das Prüfungsmanagement kontaktiert werden.

Schritt 11. Die Arbeit wird eingereicht (siehe Abgabe).

Schritt 12. Der/die Student*in hält eine Abschlusspräsentation, bei der idealerweise beide Betreuungspersonen anwesend sind; der/die Erstbetreuer*in muss definitiv anwesend sein.

Schritt 13. Beide Betreuungspersonen bewerten die Arbeit. Nach abgeschlossener Bewertung und Eintragung in PAUL und sofern nichts anderes mehr im Studienverlauf fehlt, erhält der/die Student*in das Bachelor-Zertifikat/Master-Zertifikat.

Hinweise Masterarbeit:

  • Eine Masterarbeit kann für die Spezialisierung im Master nötig sein. Ob dies erfolgen soll, muss spätestens in Schritt 7 entschieden werden. In diesem Fall müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Auch hier sollte die Betreuungsperson diese kennen.
  • Es ist möglich, dass das Prüfungsmanagement das Anmeldeformular zurückweist, wenn eine Spezialisierung wie geplant nicht möglich ist. in diesem Fall sollte umgehend die Betreuungsperson und/oder das Prüfungsmanagement kontaktiert werden.

Abgabe

Allgemeine Informationen des Prüfungsmangements zu den gedruckten oder elektronischen Abgabemöglichkeiten finden sich hier.

Besonderheiten für den Studiengang Informatik

  • Sollte als Ergebnis Code oder ein Programm o.ä. entstanden sein, dann ist dieses nicht mit in der Mail zu übersenden, sondern gesondert an die Prüfenden (nach Absprache mit diesen).
  • Die Arbeit kann frühestens nach 80% der Bearbeitungszeit abgegeben werden.

Template für Abschlussarbeiten

Viele Fachgruppen stellen eigene Templates für das Erstellen von Abschlussarbeiten bereit. Fragt am Besten einmal bei eurem Betreuer/eurer Betreuerin nach.

Ihr findet hier sonst als Beispiel das Template der Fachgruppe Systemsicherheit, das ihr gerne nutzen und für euch abwandeln dürft. Wenn ihr auf den Link klickt, wird direkt ein Archive heruntergeladen. Diese könnt ihr dann beispielsweise direkt auf Overleaf laden und damit arbeiten. Denkt daran, dass ihr Anpassungen vornehmen müsst, solltet ihr eure Arbeit in einer anderen Fachgruppe schreiben!

Links

Abgabemöglichkeiten Abschlussarbeiten

Amtliche Mitteilungen

Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen und der elektronischen Abgabe von Abschlussarbeiten