An­er­ken­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland oder in Paderborn vor dem Antritt des Studiums erbracht wurden, können bei entsprechender Gleichwertigkeit mit Prüfungsleistungen des Studiengangs Informatik anerkannt werden. Als erster Schritt ist es sinnvoll, die an der Heimatuniversität erbrachten Leistungen aufzustellen und vorzulegen. 

Zur ersten Einschätzung, was anerkannt werden kann, kontaktiere das Studienbüro Informatik und schicke ihnen eine Leistungsübersicht sowie, bei Bedarf, z.B. wenn die Leistungen an einer anderen Universität als der Universität Paderborn erbracht wurde, die Modulbeschreibungen der Veranstaltungen, die du anerkannt haben möchtest. Das Studienbüro teilt dir dann mit, welche Anerkennungen voraussichtlich gemacht werden können.

Vor­ge­hen zur An­er­ken­nung in der In­for­ma­tik

Für die endgültige Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Das Formular findest du auf der Seite vom Zentralen Prüfungssekretariat Informatik. Du kannst es beim Studienbüro der Informatik einreichen. Suche dazu am besten die Sprechstunde des Studienbüro Informatik auf oder schicke dem Studienbüro eine Mail und bringe folgende Unterlagen mit/hänge folgende Unterlagen an:

  • den so weit wie möglich vorausgefüllten und unterschriebenen(!) Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  • im Falle von in Paderborn erbrachten Prüfungsleistungen
    • eine Notenbestätigung der erbrachten Leistungen. Ein Screenshot aus PAUL ist hier ausreichend
  • im Falle von nicht in Paderborn erbrachten Prüfungsleistungen
    • eine offizielle Notenbestätigung der erbrachten Leistungen (Original oder beglaubigte Kopie) vom dortigen Prüfungsamt
    • falls möglich, bringe Unterlagen mit, aus denen die Inhalte der Lehrveranstaltungen hervorgehen, die du anerkannt bekommen möchtest, bzw. suche dir entsprechende Verweise auf Veranstaltungsbeschreibungen im Internet heraus
       
  • zusätzlich für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen
                                 
    • bei Vorliegen von Zeugnissen, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische
    • eine Bescheinigung des International Office über die Anerkennungsmöglichkeiten der Prüfungsleistungen der ausländischen Universität

Falls alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Anerkennung sofort ausgesprochen und an das Prüfungsamt weitergegeben werden.

An­er­ken­nung Lehr­amt und Com­pu­ter En­gi­nee­ring

Du bist auf der Suche nach den Anerkennungsmöglichkeiten im Lehramtsstudium oder Computer Engineering? Dann findest du die Informationen dazu hier:

An­sprech­part­ner

Studienbüro Informatik

Institut für Informatik

Gebäude F2.119
Universität Paderborn
Fürstenallee 11
33102 Paderborn
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