Ver­knüp­fung von Aus­bil­dung und Stu­di­um

Du befindest dich gerade in einer Ausbildung oder hast bereits eine abgeschlossen? Wir bieten dir die Möglichkeit die Inhalte deiner Ausbildung mit dem Bachelor für Informatik zu verknüpfen!

Mit der Schaffung einer standardisierten Anrechnungsrichtlinien wollen wir für Studierende sowie Studieninteressierte, die sich in einer Ausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben, eine verlässliche Grundlage für die Anrechnung von Ausbildungsinhalten schaffen. 

Die Richtlinien wurden auf Basis der Rahmenpläne der Ausbildungen geschaffen und bei Ausbildungen die eine Überschneidung mit dem Studium haben, wird es so möglich die Studiendauer zu verkürzen und von bereits vorab erworbenem Wissen zu profitieren. Zeitgleich ist eine bessere Verzahnung von Ausbildung und Studium im Rahmen des „dualen" Studiums möglich.

Was ist an­re­chen­bar?

In der folgenden Tabelle findest Du einen Überblick darüber, welche Veranstaltungen Du Dir, abhängig von deiner Ausbildung, anrechnen lassen kannst. Diese Veranstaltungen gelten für Dein Studium dann bereits als abgeschlossen.

VeranstaltungFachinformatiker Anwendungsentwicklung
(Rahmenplan 2020)

Informationstechnischer Assistent

(Stand 2024)

Programmierung 1anrechenbaranrechenbar
Programmierung 2(nur Studienleistung)(nur Studienleistung)
Software Engineeringanrechenbaranrechenbar
Datenbankenanrechenbaranrechenbar
Softwaretechnikpraktikummit zusätzlichem Bericht anrechenbarmit zusätzlichem Bericht anrechenbar
Studium GeneraleIm Umfang von 2 ECTSnicht anrechenbar

Hinweise:

  • “Nur Studienleistung” bedeutet, dass eine Teilnahme an der Klausur möglich ist, ohne vorab die Veranstaltung besucht zu haben.
  • Zur Anrechnung des Softwaretechnikpraktikums (SWTPra) ist ein 5-10-seitiger Bericht anzufertigen, der auf Basis des praktischen Teils der Ausbildung darlegt inwiefern die Lernziele des SWTPra erreicht wurden. Orientiere dich zur Verfassung des Berichts an der Anleitung.
  • Die hier vorgestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Studiengang Informatik. Für Anrechnungen in anderen Studiengängen setze dich mit den entsprechenden Studienbüros in Verbindung.

Was ist zu be­ach­ten?

  • Voraussetzungen für ein Studium an einer Universität müssen erfüllt sein. Wer die allgemeine Hochschulreife besitzt, kann in jedem Fall studieren. Mit einer fachgebundenen Hochschulreife ist mit entsprechenden Zulassungstest ein Studium möglich.
  • Ausbildung und Studium integrieren: Die Anrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis des Abschlusszeugnisses und kann entsprechend erst nach Beendigung der Ausbildung erfolgen. Wer die Hochschulzulassung erst mit der Ausbildung erwirbt, kann das Studium auch erst im Anschluss an die Ausbildung aufnehmen.
  • Noten: Für die Anrechnung werden die Noten des Abschlusszeugnisses herangezogen.
  • Keine Verbesserung nach Anrechnung: Wer eine Veranstaltung hat anrechnen lassen, kann im Nachgang nicht noch an einer Klausur zu der Veranstaltung teilnehmen, um seine Noten zu verbessern. Wer unzufrieden mit seinen Noten in der Ausbildung ist, sollte entsprechende Veranstaltungen nicht anrechnen lassen, sondern die Klausuren zu den Veranstaltungen schreiben.
  • Keine Anrechnung nach Abschluss der Veranstaltung: Wer bereits eine Veranstaltung abgeschlossen hat, kann diese im Nachgang nicht noch anrechnen lassen.
  • Ablauf der Anrechnung: Die Anrechnung kann erst erfolgen, wenn das Studium aufgenommen und die Ausbildung abgeschlossen wurde. Falls Ausbildung und Studium miteinander verzahnt werden, erfolgt die Anrechnung erst mit fortgeschrittenem Semester (z.B. im dritten Semester). Anrechnungen erfolgen nicht automatisch, sondern müssen über das Studienbüro Informatik beantragt werden.

Mög­li­cher Ver­laufs­plan

Durch die Anrechnung entfallen einzelne Veranstaltungen und es ist möglich andere (wie z.B. Programmiersprachen) vorzuziehen. Wer die Ausbildung mit dem Studium verzahnt, kann so mehr Freiraum für die Abschlussprüfung im dritten Semester schaffen.

Auch denkbar ist es, da die Studienleistung für Programmierung 2 angerechnet werden kann, die Klausur in das für sich passende Semester zu schieben.

 

 

FAQ

Falls eine Ausbildung nicht aufgelistet ist, sprich uns an.

Die Anrechnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Rahmenpläne, um keine Einzelfallentscheidungen treffen zu müssen. Sofern nicht bereits geschehen, muss der damals gültige Rahmenplan analysiert werden, um eine verlässliche Aussage treffen zu können.

Nein. Es werden nur die Veranstaltungen angerechnet, die Du anrechnen lassen möchtest.

Für die genannten Ausbildungen haben wir bereits einen Abgleich mit den Modulplänen des Studiums durchgeführt und Anrechnung weiterer Veranstaltungen ist nicht möglich. Falls eine Ausbildung nicht aufgeführt ist, wurde die Prüfung noch nicht durchgeführt. Sprich uns in diesem Fall bitte an.

An­sprech­part­ner

Für Studierende / Studieninteressierte

Bei Fragen zur Anrechnung Deiner Ausbildung oder Planung deines Studiums, wende Dich gern ans Studienbüro.

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