Be­wer­bung

Auf der Webseite zur Immatrikulation/Einschreibung erfahren Sie, wie Sie sich für unsere Informatikstudiengänge einschreiben können. Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie die unten aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen

Jeder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) kann ohne Zulassungsbeschränkung jeweils im Wintersemester das Informatikstudium im Bachelorstudiengang aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Bewerber mit Fachhochschulreife und Beruflich Qualifizierte.

Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Informatik- oder gleichwertiges 
Bachelorstudium. Ein Masterstudium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden.

Die Aufnahme des Studiums im Bachelorstudiengang ist jeweils im Wintersemester, das nächste Mal also zum Wintersemester möglich. Eine Zugangsbeschränkung (Orts-NC) ist für das kommende Wintersemester nicht vorgesehen. Der Einstieg als höheres Fachsemester - nach Anerkennung von Vorleistungen - ist allerdings auch zum Sommersemester möglich.

Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) Zulassungsvoraussetzung für das Informatikstudium. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit mit einem Fachabitur-Abschluss das Bachelorstudium der Informatik aufzunehmen (siehe dazu den Unterpunkt "Zulassung zum Bachelorstudiengang mit Fachhochschulreife").

Zum Masterstudiengang Informatik kann zugelassen werden, wer einen Abschluss mit einer Gesamtnote von in der Regel mindestens 3.0 in einem methodenorientierten Bachelorstudiengang in Informatik besitzt, der in Umfang und Inhalt dem Bachelorstudiengang Informatik an der Universität Paderborn entspricht oder wer einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.

Der Prüfungsausschuss kann gegebenenfalls zusätzliche Prüfungsleistungen festlegen, die von dem Bewerber oder der Bewerberin vor dem Beginn des Studiums erbracht werden müssen.

Auch Absolventen eines Bachelor-Studiengangs anderen Typs können auf Antrag zum Master-Studiengang zugelassen werden, wobei in diesem Fall der Prüfungsausschuss gegebenenfalls zusätzliche Vorleistungen fordern oder auch lediglich eine Zulassung in einem höheren Fachsemester des Bachelor-Studiengangs genehmigen kann.

Weitere Informationen für internationale Studierende finden sich unter Infos für ausländische Studierende.

Für die formale Abwicklung der Zulassung ist das Studierendensekretariat der Universität zuständig (Uni-Homepage > Studium > Formalitäten).

Um mit einem Fachabitur-Abschluss (schulischer und praktischer Teil der Fachhochschulreife) für das Bachelorstudium der Informatik zugelassen zu werden, ist ein besonderes Zulassungsverfahren zu durchlaufen, das aus

  • Allgemeinbildungsprüfungen und einer
  • Prüfung der fachlichen Eignung

besteht. Nähere Informationen zu den Allgemeinbildungsprüfungen und zur Einschreibung  finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats.
Bevor eine Einschreibung erfolgen kann müssen sowohl die Allgemeinbildungsprüfungen als auch die Prüfung der fachlichen Eignung bestanden sein.

Die fachliche Eignungsprüfung wird vom Fach Informatik selbst auf Basis der "Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelorstudiengang Informatik" und der „Änderungssatzung der Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenene fachlichen Eignung für den Bachelorstudiengang Informatik“ durchgeführt.

Zusätzlich zu den oben genannten Zugängen mit Abitur bzw. Fachhochschulreife können Bewerber, die gemäß HG § 49 Abs. 6 die Voraussetzungen für die in der beruflichen Bildung Qualifizierten besitzen, Antrag auf Zulassung gemäß der Zugangsprüfungsverordnung stellen. Bewerbungen werden direkt an das Studierendensekretariat gerichtet; beachten Sie hierzu auch die detaillierten Hinweise.