Ak­tu­el­le Hin­wei­se des Zen­tra­len Prü­fungs­se­kre­ta­ri­ats

Bekanntmachungen des Zentralen Prüfungssekretariats gelten als öffentlich bekannt gemacht, sobald sie vor den Räumen des Prüfungssekretariats im Flur C2 ausgehängt werden.

Diese werden auch in den Aktuellen Mitteilungen des Zentralen Prüfungssekretariats bekannt gegeben.