Änderungen im Vergleich zu den Studiengängen 2004
Im Zuge der Re-Akkreditierung der Informatikstudiengänge 2009 wurden im Fach neue Prüfungsordnungen (BScPO-2 und MScPO-2) für den Bachelor- und Masterstudiengang erarbeitet. Im Folgenden werden die semantisch wichtigen Änderungen gegenüber den alten Ordnungen (BScPO-1 und MScPO-1) aus 2004 kompakt dargestellt und auf die entsprechend betroffenen Paragraphen der Prüfungsordnung verwiesen.
Strukturänderungen im Bachelorstudiengang Informatik 2009
BScPO-2 | |
Einführung einer Grundlagenveranstaltung (4 LP) für das Gebiet „Mensch-Maschine-Wechselwirkung“ im Grundstudium des Bachelorstudiengangs | §16 (5) 4. |
Ausweitung des Umfangs der 4 Pflichtmodule im 2. Studienabschnitt von 6 auf 8 LP | §16 (6) 1. |
Ausweitung des Umfangs des Moduls „Stochastik“ von 4 auf 6 LP | §16 (5) 5. |
Nebenfach und Studium Generale umfassen gemeinsam nur noch 25 LP | §16 (4) 2. |
Kürzung des Umfangs des Nebenfachs von 32 auf 18-25 LP | §16 (5) 6. §16 (6) 3. |
Flexibilisierung des Umfangs des Studium Generale auf je nach gewähltem Nebenfach 0-7 LP | §16 (5) 7. |
Streichung des Moduls „Informatik im Kontext“, dafür Einführung des Moduls „Schlüsselkompetenzen“, das aus einem Proseminar (3 LP) und einem verpflichtendem Mentorenprogramm (1 LP) besteht. | §16 (6) 2. |
Prüfungen im 2. Studienabschnitt erst nach Erwerb von 79 LP im 1. Studienabschnitt und Bestehen aller Prüfungen der ersten beiden Semester | §15(7) |
Explizite Benennung der Inhalte des Moduls „Grundlagen der Mathematik“ im Grundstudium des Bachelorstudiengangs in Lineare Algebra (8 LP), Analysis (8 LP) und Stochastik (6 LP) | §16 (5) 5. |
Strukturänderungen im Masterstudiengang Informatik 2009
| |
Absolvieren von 6 Wahlpflichtmodulen (je 8 LP), davon 3 im Vertiefungsgebiet | §16 (4) 1. |
Wegfall der mündlichen Vertiefungsprüfung, stattdessen in allen Wahlpflichtmodulen mündliche Modulprüfungen (über 2 Veranstaltungen) | §16 (4) 1. |
Wegfall der Pflicht, ein Nebenfach zu studieren; alternativ Studium Generale im gleichen Umfang (12 LP) | §3 (8) |
Falls Nebenfach gewählt, gehen die Noten in die Gesamtnote ein | §19 (2) |
Masterarbeit anmelden erst nach Erwerb von 54 LP | §16 (5) 6. §16 (6) 3. |
Erhöhung des ECTS-Umfangs der Projektgruppe von 26 auf 30 LP | §16 (4) 2. |
Regeländerungen in beiden Studiengängen
BScPO-2 | MScPO-2 | |
Explizite Festschreibung von Prüfungsformen für Prüfungen und Teilleistungen | §5 | §5 |
Ersatz der bisher geltenden Kompensationsregelung durch die Möglichkeit, bestandene oder nicht-bestandene Prüfungen in begrenztem Umfang in den Zusatzfach-Container umzubuchen | §8 §21 | §8 §21 |
„Studium Generale“-Regeln: Informatik-Veranstaltungen werden nicht als Studium Generale angerechnet; nicht nur Fachprüfungen sondern auch LP-bewertete Teilleistungen können angerechnet werden; Austausch mit „normalen“ Prüfungen nicht erlaubt, außer beim Nebenfach | §3 (6) §16 (5) 7. §21 (3) | §3 (8) §16 (4) 5. §16 (8) §21 (3) |